Meine Mutter (61) hat mit ca. 30-40 weiteren Helfern als Ordner am Karnevalszug geholfen. Einsatz 1 Tag bei einer Veranstaltung (Geraderobendienst) und 2 Tage als Wagenbegleitung. Das ganze lief ueber den "Sicherheitsdienst" einer Cousine.
Waehrend des Einsatzes trugen alle Ordner gelbe Warnwesten vom Sicherheitsdienst. Meine Mutter stuerzte und rollte ein Karnevalsfahrzeug ueber den Fuss. Zum Glueck konnte der Fuss erhalten werden. Mutter lag 10 Wochen im Krankenhaus.
Momentan ist der Unfall noch nicht von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Bis dies der Fall ist erhaelt Mutter aber alle Leistungen bzw. wird so behandelt als ob es ein Arbeitsunfall sei. Sie lag auch 10 Wochen im BG-Unfallkrankenhaus.
Die Cousine versucht sich nun "herauszureden". Alle Ordner waeren freiwillige Helfer der Gemeinde gewesen.
Allerdings habe ich die Auskunft vom Karnevalsverein, dass der Auftrag zur Zugbegleitung an die Cousine ging und vor kurzem auch die gestellte Rechnung bezahlt wurde. Allerdings hat Mutter bis heute noch keine Zahlung (sollten ca. 120 EUR sein) erhalten.
Die Cousine hat die Tage bei der BG eine Aussage getaetigt: Mutter haette ihr einen Freundschaftsdienst erteilt und sie wuerde dafuer 25 EUR erhalten.
Das Gewerbe der Cousine wurde mehrfach schon umgemeldet, weil sie mal Gesellschafter in einer GmbH war usw. Aktuell laut Auskunft Ordnungsamt: Das Gewerbe lautet: "xxx Mueller Ausfuehrung von Veranstaltungen, Veranstaltungsservice". Sie hat KEINE Erlaubnis nach dem Bewachungsgewerbe zur Ausuebung von Bewachungstaetigkeiten.
Meiner Meinung nach der Grund weshalb sie versuch aus der Sache herauszukommen. Vermutlich auch keine Beitrage an die BG gezahlt und und und.
Mutter bezieht zur Zeit ALG 2 und kann sich nun wirklich keinen Anwalt leisten.
Die BG wartet noch auf die Akte der Staatsanwaltschaft. Telefonisch vom Polizeibeamten erfuhr ich aber, dass gar nicht geprueft wurde welche Gewerbescheine vorliegen usw. Es ging lediglich darum ob sich der Fahrer des Fahrzeugs strafbar gemacht hat etc.
Unsere Frage: Anwalt ueber Beratungshilfe/Prozesskostenbeihilfe? Ist das nicht Schwarzarbeit? Die Sache mit der fehlende Erlaubnis laut Gewerbeordnung.... Selbst eine Strafanzeige bei der Polizei stellen? Meldung ans Ordnungsamt?
Irgendwie kommt das Gefuehl auf, dass Mutter jetzt selbst taetig werden sollte. Die Sachbearbeiterin der BG meinte, sie wartet auf die Akte der StA und dann sehen sie weiter.
Sobald eine Dienstleistungsrechnung gestellt wird, kann doch keine Rede von Freundschaftsdienst sein, oder? Leider hat Mutter keinen Kontakt zu den anderen zahlreichen Helfern. Ob die anderen ihren "Umschlag mit Geld" bekommen haben wissen wir nicht.
Wir sind um jeden Rat sehr dankbar.
Frank (Sohn von Vera)
Unfall, Berufsgenossenschaft, Freundschaftsdienst
Die Begriffe "Karnevalsverein" und "Ordnungsamt" sind dem österr. Recht fremd.
Sofern es sich dennoch um den österreichischen Rechtsbereich handeln (Veranstaltungsort in Österreich), sehe ich die Haftungsfrage in erster Linie beim Veranstalter. Er hat für ausreichende und geeignete Ordner zu sorgen und das müsste auf jeden Fall vom Bescheidspruch (Veranstaltungsbewilligung) als Bedingung bzw Auflage umfasst sein.
Die Sache liegt derzeit bei der StA und ihre Mutter muss sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen um weitere Rechte (Exekutionstitel) zu erhalten.
Den Antrag auf Verfahrenshilfe müssten Sie bei Gericht zu Protokoll geben.
So wie Sie die Sache schildern, sehe ich hier durchwegs gute Chancen sich am Veranstalter zu regressieren, soferne Ihre Mutter nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist.
Sofern es sich dennoch um den österreichischen Rechtsbereich handeln (Veranstaltungsort in Österreich), sehe ich die Haftungsfrage in erster Linie beim Veranstalter. Er hat für ausreichende und geeignete Ordner zu sorgen und das müsste auf jeden Fall vom Bescheidspruch (Veranstaltungsbewilligung) als Bedingung bzw Auflage umfasst sein.
Die Sache liegt derzeit bei der StA und ihre Mutter muss sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen um weitere Rechte (Exekutionstitel) zu erhalten.
Den Antrag auf Verfahrenshilfe müssten Sie bei Gericht zu Protokoll geben.
So wie Sie die Sache schildern, sehe ich hier durchwegs gute Chancen sich am Veranstalter zu regressieren, soferne Ihre Mutter nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 39 Gäste