Ladendiebstahl (16 Jahre, ohne Vorstrafen) (Österreich)

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Pezi
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Ladendiebstahl (16 Jahre, ohne Vorstrafen) (Österreich)

Beitrag von Pezi » 21.04.2015, 15:45

Hallo an alle

Ich habe einen Ladendiebstahl begannen und wurde erwischt (ich bereue es sehr). Im Geschäft noch ist die Polizei gekommen und hat mich dazu befragt: Ich bin 16, habe keine Vorstrafen, bin Gymnasiast und es ist das erste mal gewesen. Ich habe die Ware anschließend bezahlt und habe vom Ladendetektiven einen Erlagschein mitbekommen, ich gehe davon aus, dass es Strafgeld ist (110euro), die ich einzahlen muss(das Geld geht angeblich an den MediaMarkt).

Die Polizei wollte mir keine genaue Auskunft darüber geben was genau passieren wird, als ich fragte was als nächstes passieren wird hat der Polizist nur erwidert:"Das kommt alles an die Staatsanwaltschaft und dann wird weiter gesehen". Ich für meinen Teil kann mir darunter nichts vorstellen.

nun meine Fragen:

1.Welche sind die nächsten Schritte die auf mich zukommen?
2.Wird jemand darüber informiert, oder kann ich irgendwie anfordern/verlangen, dass nur ich davon erfahre?
3.Müssen es meine Eltern erfahren? Mein Vater leidet an Herzstörungen und ich will ihn nicht beunruhigen, da ich nichts riskieren will was seine Gesundheit angeht.(Meine Mutter ist leider verstorben als ich 3 war, also könnte ich mich auch da an keinen wenden)

4.kann ich im Moment verreisen

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 22.04.2015, 00:01

Wenn Sie von der Polizei bereits förmlich vernommen wurden (Einvernahme nach Rechtsbelehrung als Beschuldigter), wird der von Ihnen und vom Ladendetektiv geschilderte Sachverhalt an den Bezirksanwalt weitergeleitet werden.

Dieser wird ziemlich sicher nach §§ 198 ff StPO vorgehen. Entweder kommt es zu einer Probezeit, einer Geldbuße oder zu Sozialstunden. Es könnte aber eventuell sein, dass es zu einer Anklage nach §§ 15, 127 StGB (versuchter Diebstahl) kommt. Bezirksanwälte vergessen manchmal auf die Diversion.

Spätestens bei Gericht wird es zur Diversion kommen. Das bedeutet, es wird von der Verfolgung bei Erfüllung einer Auflage (Probezeit, Sozialstunden, Zahlen eines Geldbetrages) zurückgetreten. Es kommt hierbei zu keinem Eintrag im Vorstrafenregister.

Wenn es das erste Mal war, brauchen Sie keine Angst zu haben. Unter 18 Jahren fallen Sie außerdem noch ins das Jugendgerichtsgesetz. Hierbei gibt es richtig feine Samthandschuhe für Sie. (auch möglich zum Beispiel § 12 JGG). Dass es beim Versuch geblieben ist und kein Schaden entstanden ist, wirkt strafmildernd. Ein reumütiges Geständnis ebenso (siehe §§ 33, 34 StGB).

Sie werden einen Brief bekommen, also kann es durchaus sein, dass Ihr Vater davon erfährt, wenn er sieht wer der Absender ist, also sollten Sie wohl in der nächsten Zeit zu Hause sein und den Brief abfangen. Ist soweit ich weiß sowieso ein Brief zu eigenen Handen, also müssen Sie ihn persönlich entgegennehmen.

Die Konventionalstrafe in der Höhe von 110 Euro ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Dem Unternehmen ist kein tatsächlicher Schaden entstanden, denn der Diebstahl wurde nur versucht und der Ladendetektiv arbeitet sowieso für die, den müssen die also sowieso bezahlen. Die Bestrafung eines Delinquenten obliegt nicht dem Unternehmen sondern der Judikative. Ohne Schaden kann das Unternehmen keinen Schadenersatz ansprechen. Das Einfordern der 110 Euro wäre nur gerechtfertigt, wenn dies zuvor transparent irgendwo kundgemacht wurde (Konventionalstrafe bei Ladendiebstahl).

Nur keinen Kopf machen, mit 16 Jahren und bei der ersten Tat überhaupt wird Ihnen nichts passieren. War eine Dummheit, müssen Sie abhaken. Alles Zugeben, Reue zeigen und die Konventionalstrafe nicht zahlen, die ist nur gerechtfertigt, wenn sie angekündigt wurde.

MfG lexlegis

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