Hallo an alle!
Habe bisher leider noch keine endgültige Antwort gefunden, und meine Recherche auf ris.bka.gv.at verlief erfolglos.
Ich wollte fragen ob es rein rechtlich erlaubt ist im freien Lackierarbeiten mit Kompressor und Lackierpistole, im privaten Rahmen am eigenen Fahrzeug durchzuführen? Gibt es hierzu irgendwelche Regelungen? Würde mich über jegliche Info freuen!
Lackieren im Freien?
Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Gewerbebetrieb haben und die Lackierarbeiten an Ihrem PKW privat durchführen.
Privatrecht
Die Schutznorm des Nachbarn findet sich im § 364 Abs 2 ABGB.
Wenn der Lärm bzw der ev Sprühneben das ortsübliche Ausmaß überschreitet und die ortsübliche Nutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt, dann hat der Nachbar ein Ausgleichsrecht.
Ein einmaliges Lackieren mit Kompressor und Lackierpistole wird daher nicht ausreichend Substanz für eine Klage bieten.
Öffentliches Recht
Das Polizeistrafgesetz Ihres Bundeslandes kann jedoch eine Schutznorm gegen störenden Lärm beinhalten, so zB § 3 OÖ PolStrafG!
Zudem kann für das betreffende Gebiet auch eine ortspolizeiliche Lärmschutzverordnung bestehen! Beides wäre bei der Gemeinde zu erfragen.
Privatrecht
Die Schutznorm des Nachbarn findet sich im § 364 Abs 2 ABGB.
Wenn der Lärm bzw der ev Sprühneben das ortsübliche Ausmaß überschreitet und die ortsübliche Nutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt, dann hat der Nachbar ein Ausgleichsrecht.
Ein einmaliges Lackieren mit Kompressor und Lackierpistole wird daher nicht ausreichend Substanz für eine Klage bieten.
Öffentliches Recht
Das Polizeistrafgesetz Ihres Bundeslandes kann jedoch eine Schutznorm gegen störenden Lärm beinhalten, so zB § 3 OÖ PolStrafG!
Zudem kann für das betreffende Gebiet auch eine ortspolizeiliche Lärmschutzverordnung bestehen! Beides wäre bei der Gemeinde zu erfragen.
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