Hallo!
Von einem Geschäft wurde für mich eine kleine Holzskulptur bestellt, die ich bis dato nicht abgeholt habe. Ich habe heute per Einschreiben einen Brief von der Besitzerin bekommen, dass ich die Skulptur bis 20. April abholen muss, ansonsten wird die Angelegenheit ihrem Rechtsanwalt übergeben. Bin ich verpflichtet, die Ware zu kaufen? Es wurde keinen Kaufvertrag unterschrieben.
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen Barbarella
Bin ich zum Kauf verpflichtet?
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