Guten Tag
Ich weiß nicht wo ich Anfangen soll da mein Problem so Umfangreich ist , aber ich versuche es mal.
Mein Sohn ist seit 1,5 Jahren im St.Isidor untergebracht(Mo-Fr) , das ist ein Wohnheim der Caritas da er Lernbeeinträchtigungen und Entwicklungsrückstände hat.
Wir zahlen im die doppelte Familienbeihilfe(an die Caritas) , jedes Monat noch 132€ von meiner Frau ihrer invaliditätspension(zieht die PVA ab) , Allimente und ca. 150€ ans Land Oberösterreich.
Ich arbeite seit Oktober 2014 bei einem neuen Dienstgeber und wie es der Zufall so will hat einer meiner neuen Arbeitskollegen das gleiche Schicksal mit seinem Sohn.
Durch unseren Austausch von Informationen erfuhr ich das mein Kollege aber nicht die gleichen Kosten tragen muss wie ich.
Er zahlt nur die Familienbeihilfe und sonst nichts(an die Caritas).
Dem versuchte ich natürlich nachzugehen....Ich war am Jugendamt,am Land Oberösterreich und Caritas.
Niemand konnte und wollte mir dazu etwas sagen...niemand!
Im Isidor sind nur Kinder Untergebracht gem. 12 Abs. 2 Ziffer2 OÖ. Chancengleichheitsgesetz.
Ich kann es schwer beschreiben wie wir Behandelt wurden ...es kam mir so vor als würden sich alle gegenseitig decken.
Habe heute eine "Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt"bekommen für die Arbeitnehmerveranlagung.
Auf dieser ist auch ein Auszug vom Treuhandkonto(das ist ein Teil des Geldes den ich einzahle und für meinen Sohn hergenommen wird) .
Letztes Jahr waren es über 600e die überblieben und dieses Jahr sind es 235€ die übergeblieben sind(also die mein Sohn nicht verbraucht hat für Kleidung ,Freizeit usw..)
Als ich nun Nachfragte wo und was mit dem Geld passiert ist konnte mir die Buchhaltung der Caritas keine Auskunft geben und das St.Isidor selbst schimpfte meine Frau ihr gings nur um Geld und "auf gut Deutsch Asozialwie wir nicht sind".
Also keine Auskunft.
Ich weiß nicht mehr an wenn man sich wenden sol...haben sie vielleicht einen Tipp wer oder was mir meine Fragen beantworten kann oder wer???
Anwalt für welchen Recht?
Hilfe Rechtsfragen Land OÖ. und Caritas
Ja..aber die Kosten an Isidor sind nicht das Problem (sind die Familienbeihilfe) sondern die Kosten die ich ans Land zahlen muss...Im CHG steht wer Viel Verdient oder Viel Vermögen hat muss zahlen...meine Frau hat 900€ im Monat und zahlt davon noch extra ans land ca. 350€ dazu...mein Arbeitskollege verdient 2200€ im Monat und zahlt nix ans Land.
Wo ist da Chancengleichheit?
Wo ist da Chancengleichheit?
Das Einkommen alleine ist kein Maßstab für die Kostenbeitragspflicht. Ein weiterer Faktor ist das verwertbare Vermögen und auch die Art der Maßnahme die in Anspruch genommen wird (vgl § 20 OÖ ChG iVm der OÖ ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung).
Sie können bei der BH höchstens einen Antrag auf Neuberechnung des Beitrages stellen worüber dann mit Bescheid zu entscheiden ist.
Sie können bei der BH höchstens einen Antrag auf Neuberechnung des Beitrages stellen worüber dann mit Bescheid zu entscheiden ist.
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