Würde gerne in meiner Gemeinde in Niederösterreich die öffentliche Gemeinderatssitzung Filmen und anschließend bspw. auf Youtube Online stellen ist dies erlaubt?
Den einzigen § den ich dazu gefunden habe ist der §47 NÖ GEMEINDEORDNUNG.
Da steht aber nur das ich Aufzeichnungen machen darf aber nicht das ich diese auch Öffentlich verbreiten darf?
Auch ein Livestream wäre zu einem späteren Zeitpunkt angedacht wie sieht es da aus?
Danke im Voraus für die Hilfe
Filmen einer Gemeinderatssitzung als Besucher
Nach der Lesart des § 47 Abs 3 der NÖ GemO kann alles aufgezeichnet werden, was nicht ausdrücklich durch den Gemeinderat untersagt wird.
Gemeint ist allerdings "sich" Aufzeichnungen zu machen. Diese auf youtube zu stellen ist mE davon nicht erfasst.
Dieses Thema ist nicht neu und es wurde mW die Uni Salzburg vom Städtebund mit der Erstellung einer Expertise beauftragt. Hier würde ich Ihnen ev empfehlen, sich direkt an den Städtebund bzw an die Aufsichtsbehörde zu wenden.
Gemeint ist allerdings "sich" Aufzeichnungen zu machen. Diese auf youtube zu stellen ist mE davon nicht erfasst.
Dieses Thema ist nicht neu und es wurde mW die Uni Salzburg vom Städtebund mit der Erstellung einer Expertise beauftragt. Hier würde ich Ihnen ev empfehlen, sich direkt an den Städtebund bzw an die Aufsichtsbehörde zu wenden.
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