Guten Tag!
Ich bin seit 1 Jahr geschieden und habe derzeit eine Auslandstätigkeit. Da ich meinen Kindern nicht Trennung und Verlust der gewohnten Wohnverhältnisse gleichzeitig zumuten wollte haben wir folgende Lösung gefunden.
Sie verbleibt in der Liegenschaft bis längstens 28.2.2016 und hat mit diesem Datum spätestens diese zu räumen. Sie übernimmt die Betriebskosten für die Dauer in der Sie in der Liegenschaft verweilt. Bei Auszug bis spätestens 28.02.2016 erhält sie binnen 1 Woche die letzte Ausgleichszahlung wie vereinbart nach Übergabe mittels Protokoll.
Ich selbst bin auch noch an dieser Liegenschaft gemeldet und habe ein Mitbenützungsrecht (ein Zimmer hochstpersönlich), dass ich allerdings derzeit aus mehreren Gründen nicht nutze.
Ich hoffe dass alles wie geplant funktionieren wird, jedoch folgende Fragen brennen in mir:
1. Was passiert wenn meine Ex Frau sich weigert auszuziehen? Welcher rechtlichen Schritte muss ich setzen bzw. wäre es ratsam bereits vorsichtshalber vorzubereiten.
2. Wenn sie die Liegenschaft räumt, aber Beschädigungen auftreten, kann ich diese ihr in Rechnung stellen? Darf ich diese von der Ausgleichszahlung abziehen? Muss sie die Wohnung wie bei eine Miete neu ausgemalen retournieren? Was wäre noch zu berücksichtigen?
3. Bisher hat sie immer die Betriebskosten wie vereinbart überwiesen, wie gehe ich vor, sollte sie auf einmal die Betriebskosten nicht mehr begleichen? Zur Erläuterung alle BK (Strom, Wasser, Heizöl,...) werden von meinem Konto abgebucht.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ehemalige Ehewohnung - eventuelle Probleme
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