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von waldering » 15.03.2015, 20:19
Danke für ihre Antwort! Zur Erläuterung (eventuell können Sie mir dann genaueres sagen) :
Ich werde von meinem Mitbewohner, der das ganze Veranstaltet hat, beschuldigt.
Das Problem ist, dass es in unserer WG nur einen Computer gab (gibt), der allerdings MIR gehört, jedoch im Wohnzimmer frei zugänglich stand. Der war natürlich beschlagnahmt und mittlerweile vermute ich sehr stark, dass darauf belastendes Material gefunden wurde. Die größte Härte ist für mich jedoch, dass er ausgesagt hat, dass ICH verantwortlich für das Fälschen eines Dienstausweises (mit dem er Pakete bei der Post abholte), das
Fälschen diverser Gutscheine, das Fälschen diverser Rechnungen, Bestellungen mit diversen Alias-Namen auf diversen Online Plattformen und Anzeigen auf willhaben, wo die Dinge verkauft wurden zuständig war und er lediglich für das Abholen der Pakete bei der Post. Was eine glatte Lüge ist, denn ich habe mit dem ganzen wirklich NICHTS zu tun und habe auch diesbezüglich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, NUR Angeklagt wurde ich trotzdem, ich kann aber nicht (wie auch) das Gegenteil von dem was er behauptet beweisen, zumal höchstwahrscheinlich etwas am PC gefunden wurde (vermute ich mal) ! Jetzt schiebe ich verständlicherweise volle Panik, möglicherweise für etwas bestraft zu werden was ich nicht getan habe, zumal das vor ein Schöffengericht kommt! Mfg.