Folgender SV:
Dienstbeginn 10.1., unbefristeter Vertrag, Probezeit 6 Monate. Kündigung durch Arbeitgeber am 26.2. Da aber in Ö Probezeit nur 1 Monat ist die Probezeit schon abgelaufen. Meine Frage. Wann ist jetzt für den Dienstnehmer der letzte Arbeitstag!? Ich würde sagen der 30. März, da nur 4 Kündigungstermine möglich sind, jeweils Quartalsende. Aber da die 6wöchige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, Recht auf Kündigungsentschädigung bis 30. Juni, oder nicht!?
Wann letzter Arbeitstag?
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Angestellten iS AngG handelt; aus meiner Sicht richtig, allerdings aufpassen, ob im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Kündigungstermine nicht der 15. und letzte eines jeden Monats vereinbart wurde. Bei mehr als 3 Mo Kündigungsentschädigung müssen Sie sich weiters anrechnen lassen, was bereits anderswo verdienen (bzw. "zu verdienen verabsäumen").
Ja, Angestellter! Danke für die AW! Einer meinte, daß man ab der Kündigung nicht mehr arbeiten muss, ein anderer wiederum meinte, daß man diese 6 Monate Probezeit als befristeten Vertrag ansehen kann. Ich glaube auch, Kündigung mit nächstem Termin ist Ende März, also der 31., bis dahin muss noch gearbeitet werden. Vielen Dank!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste