Auskunft darüber ob man angezeigt wurde?

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JUSLINE
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Auskunft darüber ob man angezeigt wurde?

Beitrag von JUSLINE » 16.05.2006, 16:13

...im zuge eines "nachbarschafts-streites" wurde mir angedroht mich anzuzeigen - nun habe ich zwar bereits einige zeit zugewartet, aber noch keine information darüber erhalten.

mit dem betreffenden "nachbarn" möchte ich mich auch nicht weiter auseinandersetzen und somit habe ich als , in diesem zusammenhang unwissender laie das problem der unsicherheit über potentielle gefahren, wie eben eine in bearbeitung ebfindliche anzeige.



gibt es eine übergeordnete stelle im land oder beim bund, an die ich mich wenden kann um herauszufinden, ob eine anzeige eingebracht worden ist?



max




MEMIL
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RE: Auskunft darüber ob man angezeigt wurde?

Beitrag von MEMIL » 17.06.2006, 12:01

Nein, es gibt schon eine Stelle. Die werden aber dir nichts sagen. Der Grund liegt auf der Hand: Wenn eine Anzeige erstattet wird, muss die Polizei tätig werden und ausforschen. Dafür brauchen sie Diskretion. Denk einmal, dass ein Bankräuber sich an der Polizei wendet und fragt, wie weit sind die Erhebungen gekommen. Die würden ihn auch nicht sagen. Ich weiß, ich strapaziere den Vergleich, aber die Situation ist gleich.

Du kannst nur abwarten und wenn innerhalb von 3 bist 4 Monaten nichts auf dein Postfach plattert, dann war es keine Anzeige. Manchmal kann es sogar passieren, dass du nur einen Brief bekommen, wor dir mitgeteilt wird, dass eine Anzeige erstattet wurde und als unbegründet abgelegt (StPO § 90).




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