Folgende Situation: Meine Mutter verkauft ein Haus, der Vertrag wurde bereits unterschrieben. Der Nachbar klagt jetzt die Nicht-Einhaltung eines Abstandes zur Grundgrenze ein, Auslöser ist, dass er damit den Verkauf und somit einen neuen Nachbar verhindern will. Weder dem Vertragserrichter, noch meiner Mutter noch dem Makler war der nicht eingehaltene Mindestabstand von 4 Metern bekannt, das ist erst jetzt bei der nachträglichen Vermessung herausgekommen (echter Abstand 3,56 m bei einem Hauseck).
Frage-1: Welche Kosten können auf den Käufer zukommen? Das Haus steht bereits seit ca. 40 Jahren so und wurde vermutlich nicht sauber analog dem damals ergangenen Baubescheid so errichtet (ca. 1969) - in der ganzen Zeit hat es vom Nachbarn keinerlei Einsprüche bezüglich dieser Nicht-Einhaltung des Abstandes gegeben.
Frage-2: Kann der Käufer die Mama auf die entstehenden Kosten klagen weil der Vertrag keinen Hinweis auf die nicht eingehaltene Grundstücksabstände enthalten hat.
Nicht-Einhaltung Grundgrenzen
Man kann Ihrer Mutter nur empfehlen, hier rechtliche Beratung einzuholen. Eine Ferndiagnose ist leider nicht möglich. Vor allem in baurechtlicher Hinsicht ist zu bedenken, dass jedes Bundesland ein eigenes Baurecht hat...
Ich meine jedoch, dass aufgrund des langen "Bestandes" baurechtlich kein gröberes Problem zu erwarten sein sollte.
Aber - wie gesagt - unbedingt rechtliche Beratung einholen!!
Alles Gute und viel Erfolg!
mfG
RA Michael Gruner
P.S. Wäre interessant, später einmal hier im Forum zu erfahren, wie die Sache ausgegangen ist!
Ich meine jedoch, dass aufgrund des langen "Bestandes" baurechtlich kein gröberes Problem zu erwarten sein sollte.
Aber - wie gesagt - unbedingt rechtliche Beratung einholen!!
Alles Gute und viel Erfolg!
mfG
RA Michael Gruner
P.S. Wäre interessant, später einmal hier im Forum zu erfahren, wie die Sache ausgegangen ist!
Wie der Kollege bereits feststellte, ist es wichtig zu wissen, aus welchem Bundesland sie kommen bzw welches Länderbaurecht auf ihren Fall anzuwenden ist.
Nach der Judikatur des VwGH sind Abstandsverletzungen sanierbar wobei es darauf ankommt, ob für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan besteht bzw ob überhaupt Abstandsregeln gelten. Letzteres ist zB in OÖ im dichtverbauten Gebiet nicht der Fall.
Als nächster Schritt müsste geklärt werden ob diese geringeren Abstände bei der damaligen Bauverhandlung bekannt waren. Hier müssten Sie den Bauplan einsehen bzw den Baubewilligungsbescheid heranziehen.
Zivilrechtlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer auch für allfällige Rechtsmängel haftet.
Nach der Judikatur des VwGH sind Abstandsverletzungen sanierbar wobei es darauf ankommt, ob für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan besteht bzw ob überhaupt Abstandsregeln gelten. Letzteres ist zB in OÖ im dichtverbauten Gebiet nicht der Fall.
Als nächster Schritt müsste geklärt werden ob diese geringeren Abstände bei der damaligen Bauverhandlung bekannt waren. Hier müssten Sie den Bauplan einsehen bzw den Baubewilligungsbescheid heranziehen.
Zivilrechtlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer auch für allfällige Rechtsmängel haftet.
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