Guten Tag!
Wir wohnen in einem Altbau. Auf dem Dach sind Dachböden und davor eine Balustrade im Freien (altes Kasernengebäude im 3. Bezirk). Seit über 60 Jahren hängen die hier ansässigen Familien ihre Wäsche in die Ecken dieser Dachböden im Freien auf, um sie von der Sonne trocknen zu lassen. Gestern wurde mir von einem Herrn der HV mitgeteilt, dass ab nun das Wäscheaufhängen untersagt sei, da die Stricke im Brandfalle die Feuerwehr behindert. Seit rd. 60 Jahren war es kein Problem, nun mit der neuen Hausverwaltung (verwaltet das Anwesen aber schon seit ca. 2 Jahren - hat es also schon 2 Jahre geduldet - vorher war der Bund Eigentümer). Ist das gerechtfertigt?
Vielen Dank im Voraus
Angelika
Gewohnheitsrecht?
RE: Gewohnheitsrecht?
Leider ja! Die Vorschriften sind klar. Aus einer verordnungswidrigen Gewohnheit entsteht kein Recht.
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