Kanalabgabengesetz

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bimo
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Kanalabgabengesetz

Beitrag von bimo » 21.01.2015, 21:39

Hallo,

bin neu hier im Forum und habe eine Frage bezüglich Kanalisationsbeitrag.

Ich bin aus der Steiermark und Habe dort mit meinem Lebensgefährten
ein älteres Haus gekauft.
Es ist renovierungsbedürftig und verfügt noch über keinen Kanalanschluss.

Laut Gemeinde beträgt der Kanalisationsbeitrag cirka 8000Eur.
Habe im Internet zufällig etwas über das kanalabgabegesetz gefunden.

Nun frage ich mich als Laie kann der Kanalisationsbeitrag verjähren?
Da die alten Besitzer ja mangels Geld keinen Anschluss machten.
Der Nachbar aber nach seinen erzählungen dazu "gezwungen" wurde.


§ 2.
 
(1) Der Kanalisationsbeitrag ist einmalig für alle Liegenschaften im  Gemeindegebiete zu leisten, für welche eine gesetzliche Anschlusspflicht an das bereits bestehende öffentliche Kanalnetz besteht, ohne Rücksicht darauf, ob sie an das Kanalnetz tatsächlich angeschlossen sind oder nicht.


Wie wäre so etwas zu verstehen ?
Würde es sich eine Rechtsberatung bei einem Anwalt lohnen ?
Oder hab ich mir nen Schmarrn zusammen Gedacht?
Vielen Dank im Vorhinein!
lg Birgit

unten noch der link (: wo ich das gelesen habe ......





http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=& ... 9542,d.d2s



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.01.2015, 10:29

Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Kanalgebührenordnung und die Kanalordnung der betreffenden Gemeinde in der sich Ihre Liegenschaft befindet.

Um den Kanalisationsbeitrag leisten zu müssen, muss im Gegenzug auch ein Kanalanschluss bestehen bzw ein Anschlusszwang durchsetzbar sein. In der Regel besteht ein Anschlusszwang immer dann, wenn sich die anzuschließende Liegenschaft innerhalb von 50 m des Kanalstranges befindet und dieser müsste mit Bescheid vorgeschrieben werden.

Zu klären ist daher vorrangig, ob es für die LIEGENSCHAFT einen rechtskräftigen Anschlussbescheid gibt (wäre bei der Gemeinde zu erfragen). Auch wenn dieser auf einen Voreigentümer lautet, dann schadet dies nicht, da dieser dinglich wirkt und somit auch auf alle Nacheigentümer.

Solange kein Bescheid über den Kanalisationsbeitrag vorliegt, würde ich vorerst von einer kostenpflichtige Rechtsberatung Abstand nehmen.

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