Mahnung notwendig für Anzeige?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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jipp
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Mahnung notwendig für Anzeige?

Beitrag von jipp » 10.01.2015, 17:11

Hallo,

meine Befürchtung ist eingetreten und meine ehemalige Vermieterin hat die Kaution von ca. 1000€ nicht ausgezahlt.

Eine Email habe ich geschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Darin habe ich Frist gesetzt, aber die läuft in Kürze aus.

Muss ich vorher einen Brief per Einschreiben verschicken oder kann ich gleich Anzeige wegen Veruntreuung stellen? (bereits seit 2 Wochen im Verzug)

Schriftliches:
- Ein handgeschriebenes Protokoll existiert, dass ich den Schlüssel übergeben habe. Das hat sie unterzeichnet.

- Ein Protokoll in das ich zwei kleine Mietmängel eingefügt habe, die ich verursacht habe, wollte sie nicht unterschreiben. Stattdessen wollte sie, dass ich wiederkomme und mich um alles kümmere. Aber ich habe keinen Schlüssel und es wohnt bereits wer anders drin.


PS: Wie lange würde ein Verfahren dauern? Ich verlasse Österreich in ca. 3 1/2 Monaten. Müsste ich zum Gerichtsprozess wiederkehren?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.01.2015, 19:24

Wäre hilfreich, wenn Sie die Fragen zusammegefasst in einer Rubrik stellen würden.

Bei Voll- und auch Teilanwendung des MRG hat der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution samt Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen, abzüglich berechtigter Forderungen (Mietrückstände, Schadenersatzansprüche). Für die Rechtmäßigkeit der Gegenforderungen ist der Vermieter beweispflichtig.
Sie können ein Schiedsverfahren bei der Schlichtungsstelle wählen oder die nicht zurückgezahlte Kaution gerichtlich einklagen. Die Verjährungszeit beträgt 30 Jahre.
Die Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich. Sie können sich bei Gericht auch vertreten lassen (Anwalt).

jipp
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Beitrag von jipp » 10.01.2015, 20:37

je länger die Frage, desto weniger, die sie lesen :)

Kann im Falle einer Schlichtung auch amtlich vollstreckt werden? Wer zahlt die Schlichtung?

Kann es mich in irgendeiner Form unterstützen zu wissen, dass die Frau regelmäßig Kautionen (fast) aller Vermieter einbehält?
(abgesehen von Steuerfragen)

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.01.2015, 11:33

Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist kostenfrei.
Sollten Sie eine rechtsfreundliche Vertretung (Anwalt) in Anspruch nehmen, dann sind die Anwaltskosten von Ihnen zu tragen und können auch nicht als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.

Die Einbehaltung von Kautionen liegt - soferne dies nicht zu Unrecht geschieht - in der Natur der Sache. Mit solchen Vorwürfen sollten Sie sparsam umgehen, denn diese könnten auch zum Bumerang (Kreditschädigung!) werden.

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