Hallo,
meine Vermieterin hat letztes Jahr eine Kündigung überreicht und mir einen Monat Zeit gelassen auszuziehen.
Vorher war das Vertrauensverhältnis und die Harmonie sichtbar zerstört, weil sie immer wieder in meine Privatsphäre eingedrungen ist.
Nun bin ich umgezogen und musste im Dezember noch Miete zahlen, sowohl an sie, als auch an den neuen Vermieter.
Gegen den Rauswurf hätte mich nicht nicht wehren können, weil sie
a) geistig eingeschränkt ist,
b) eine verrückte Domina ist. Und weil...
c) ich nicht einmal einen Zimmerschlüssel hatte und
d) das Zimmer war vermutlich bereits neu vermietet war
Kurz:
Könnte ich einen Schadensersatzanspruch für Miete stellen, weil ich durch ihre Willkür "alternativlos" war?
(bzw. ich hätte meinen Weihnachtsurlaub unterbrechen müssen, um zeitlich passend auszuziehen)
Schadensersatz für rechtswidrige Kündigung
An den neuen Vermieter habe ich bezahlt, weil ich meine Sachen irgendwo unterstellen musste, ehe ich Österreich für 2 Wochen verlasse. Die Weihnachtszeit wollte ich "ungestört" bei meiner Familie verbringen.
Ebenfalls wurde mir dazu angeraten, da ich im Falle einer Kautionsklage vor Gericht verloren hätte, wenn ich im Mietrückstand wäre.
Übrigens habe ich nur wenige Tage vor Einzug in die neue Wohnung diese besichtigt. Am 18. Dezember bin ich dann eingezogen (glücklicherweise zufrieden). Am 20 ging es dann in den Urlaub.
Da ich die Miete für die alte Wohnung im Voraus bezahlen musste und ich in der Stadt nicht einmal wusste, ob ich eine neue Bleibe finde (überfüllte Stadt an der Grenze), habe ich vorsorglich Miete bezahlt und wäre bereit gewesen notfalls das Zimmer "gewaltsam zu besetzen". Das blieb mir zum großen Glück erspart
...nun möchte ich mein Geld zurück.
Ebenfalls wurde mir dazu angeraten, da ich im Falle einer Kautionsklage vor Gericht verloren hätte, wenn ich im Mietrückstand wäre.
Übrigens habe ich nur wenige Tage vor Einzug in die neue Wohnung diese besichtigt. Am 18. Dezember bin ich dann eingezogen (glücklicherweise zufrieden). Am 20 ging es dann in den Urlaub.
Da ich die Miete für die alte Wohnung im Voraus bezahlen musste und ich in der Stadt nicht einmal wusste, ob ich eine neue Bleibe finde (überfüllte Stadt an der Grenze), habe ich vorsorglich Miete bezahlt und wäre bereit gewesen notfalls das Zimmer "gewaltsam zu besetzen". Das blieb mir zum großen Glück erspart
...nun möchte ich mein Geld zurück.
Aufwendungen die Ihnen durch eine widerrechtliche Kündigung entstanden sind, können Sie grundsätzlich als Schadenersatz geltend machen.
Laut Sachverhalt hätten Sie in der alten Wohnung Sie noch bis Ende Dezember bleiben können und so sehe ich auch wenig Land, dass Sie hiefür Ersatz zugesprochen bekommen.
Laut Sachverhalt hätten Sie in der alten Wohnung Sie noch bis Ende Dezember bleiben können und so sehe ich auch wenig Land, dass Sie hiefür Ersatz zugesprochen bekommen.
Danke für die Erklärung.
Ich werde dann zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Es bleibt nur der Weg zum Gericht, weil es an meinem Wohnort keine Schlichtungsstelle gibt.
Auf Kautionsrückzahlung werde ich mit Sicherheit klagen.
Auf Schadensersatz sehe ich auch eine Möglichkeit, da von der Vermieterin übliche Hygienerichtlinien nicht einhalten wurden, Streit an der Tagesordnung war und Eingriffe in meine Privatsphäre stattgefunden haben.
Evtl. nicht Schadensersatz, sondern nachträgliche Mietminderung, weil:
am 3. Dez. habe ich die Miete bezahlt, am 6. Dez. gab es einen extrem lautstarken Streit
Ich würde jetzt spontan auf Vertrauenstatbestand plädieren.
Im Übrigen habe ich ein 6-seitiges Dokument, das dokumentiert, wie sie mich behandelt hat (über die 2 Monate hinweg).
Kurze Frage:
Die 2 kompetentesten Anwälte-Teams sind beide nicht auf Mietrecht spezialisiert, aber so ziemlich alles andere (je 4-6 Personen im Team). Sollte ich dorthin gehen oder einen Fachanwalt kontaktieren?
Ich werde dann zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Es bleibt nur der Weg zum Gericht, weil es an meinem Wohnort keine Schlichtungsstelle gibt.
Auf Kautionsrückzahlung werde ich mit Sicherheit klagen.
Auf Schadensersatz sehe ich auch eine Möglichkeit, da von der Vermieterin übliche Hygienerichtlinien nicht einhalten wurden, Streit an der Tagesordnung war und Eingriffe in meine Privatsphäre stattgefunden haben.
Evtl. nicht Schadensersatz, sondern nachträgliche Mietminderung, weil:
am 3. Dez. habe ich die Miete bezahlt, am 6. Dez. gab es einen extrem lautstarken Streit
Ich würde jetzt spontan auf Vertrauenstatbestand plädieren.
Im Übrigen habe ich ein 6-seitiges Dokument, das dokumentiert, wie sie mich behandelt hat (über die 2 Monate hinweg).
Kurze Frage:
Die 2 kompetentesten Anwälte-Teams sind beide nicht auf Mietrecht spezialisiert, aber so ziemlich alles andere (je 4-6 Personen im Team). Sollte ich dorthin gehen oder einen Fachanwalt kontaktieren?
Von welchem Anwalt Sie sich beraten lassen, müssen Sie selbst entscheiden. Wenn Sie einen Fachanwalt kennen, dann dürfte die Entscheidung einfach sein.
Tipp: http://www.mieterschutzverband.at/
Tipp: http://www.mieterschutzverband.at/
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