ausgesperrt - Sachentzug?

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Work_hard
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ausgesperrt - Sachentzug?

Beitrag von Work_hard » 30.12.2014, 12:22

Hallo zusammen!

ich wende mich heute mit einer Frage an euch. Vielleicht sollte ich den Sachverhalt nun kurz erklären.

Ich habe für einige Zeit im Sommer auf einer Almhütte gearbeitet und diese dort betrieben. Als ich vor über einem Jahrzehnt dort angefangen habe, war in der Hütte kaum etwas vorhanden. Weder Matratzen, noch Geschirr noch sonstige Einrichtungen, welche für den Betrieb nötig waren. Also habe ich über die Jahre recht viel angeschafft.
Zwischen den Eigentümern und mir gab es nur eine mündliche Absprache, die immer für ein Jahr gegolten hat. Dabei ging es hauptsächlich um die Bewirtschaftung. Nicht aber um mein Inventar, welches ich dafür benötige. Beim Inventar geht es um einige tausend Euro.
Da die Hütte im Winter nicht bewirtschaftet wird, wird diese im Herbst winterdicht gemacht und ich habe das Nötigste über die Wintermonate mit nach Hause genommen. Den Rest habe ich im Winter dort gelagert. Wenn ich etwas gebraucht habe, bin ich dort hin gewandert und habe es eben geholt.
Nun war ich schon seit guten zwei Monaten nicht mehr dort. Das Verhältnis mit den Eigentümern war nach dem letzten Sommer angespannt. Vor einigen Tagen habe ich nun durch einen Eigentümer erfahren, dass man dort ohne mich vorher zu verständigen bereits im Herbst das Schloss an der Eingangstüre getauscht hätte und mich so von meinem erworbenen Eigentum und dem Inventar ausgeschlossen hat.
Nun stellt sich mir die erste Frage ob dies überhaupt so sein darf? Ist das nicht so etwas ähnliches wie Diebstahl? Eine Freundin hat zu mir gesagt das wäre eine Sachentziehung!? Wenn ich den Eigentümern etwas schuldig wäre, würde ich dieses Vorgehen noch verstehen.
Nun ist es ja so, dass ich mein Eigentum im Winter auf Grund der Schneelage ohnehin nicht zur Gänze abholen kann. Aber so komme ich gar nicht mehr zu meinem Eigentum.
Es wäre nett wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte was man dagegen unternehmen kann.
schon jetzt ein großes DANKE!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 01.01.2015, 22:18

Guten Tag!

Zwischen Ihnen und den Eigentümern der unbeweglichen Sache liegt ein Bestandvertrag nach §§ 861, 1090 ABGB vor. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um einen Pachtvertrag (§ 1091 Satz 1 zweiter Fall ABGB), sofern der Preis für den Gebrauch nicht vom Gewinn abhängig ist (§ 1103 ABGB).

Sie haben aus freien Stücken die für den Betrieb notwendigen Sachen aus privatem Vermögen erworben (nützlicher Aufwand). Das sind Angelegenheiten, die für gewöhnlich dem Bestandgeber obliegen. Er hat nämlich leg cit das Bestandstück in brauchbarem Zustand auf eigene Kosten zu übergeben (§ 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB).

Sie haben die Sachen eindeutig FÜR den Betrieb und NICHT für Ihren ausschließlichen Privatgebrauch erworben. Das zeigt sich auch darin, dass Sie die erworbenen Sachen einzig und allein aktiv für den Betrieb einsetzten. Die Sachen sind meines Erachtens im Zuge einer fremden Geschäftsführung (§ 1037 ABGB) erworbenes Eigentum des Bestandgebers.

Sie können einen Regress für den gemachten Aufwand fordern, wonach gemäß § 1097 Satz 2 ABGB eine Präklusivfrist von 6 Monaten nach der Zurückstellung des Pachtobjektes gilt.

Mit freundlichen Grüßen
lexlegis

Work_hard
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Beitrag von Work_hard » 02.01.2015, 11:24

Guten Tag nochmals!

Zuerst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Antwort und Darlegung des Sachverhaltes bedanken!

Gleichzeitig möchte ich nochmals nachfragen, ob ich dies nun auch alles richtig verstanden habe:
Also ich habe nun über ein Jahrzehnt für die Eigentümer dort gearbeitet. Zuerst als ANGESTELLTER dann später über einen WERKSVERTRAG. Dort war genau geregelt was ich für die Arbeit mit den Tieren und für die Verarbeitung der Milch als Gegenleistung erhalte (das war oben als bewirtschaften gemeint). Einen Pachtvertrag hat es nicht gegeben. Da ich für die Eigentümer dort gearbeitet habe. Diese Übereinkunft hat immer für ein Jahr gegolten. Damit ich auf der Hütte auch Übernachten, Essen und mir die Arbeit erleichtern konnte, habe ich über die Jahre eben viel aus privatem Geld angeschafft bzw. Gerätschaften sogar von Bekannten ausgeliehen. Ich musste ja während der Sommermonate dort wohnen da eine Fahrt ins Tal nicht täglich möglich war. Der Rest ist eben wie oben beschrieben.
Nun verstehe ich Ihren Kommentar so, dass alle diese Anschaffungen von den Eigentümern, die diese aber nicht gemacht haben, angeschafft werden hätten sollen. Und diese nun in deren Eigentum übergegangen sind? Ich kann nur den gemachten Aufwand einfordern kann? Dies würde heißen, die Eigentümer sind so einfach zu Inventar gekommen. Und ich muss nun auch noch schauen, wie ich die ausgeliehenen Gerätschaften bei den rechtmäßigen Eigentümer abgelte? Weiters heißt dies, wenn ich diesen Sommer nun auf einer anderen Alm arbeiten möchte, muss ich mir wieder neues "Werkzeug" anschaffen?

Ich bedanke mich schon jetzt aufrichtig für eine nochmalige Antwort und verbleibe mit den Besten Grüßen
spenzer

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 02.01.2015, 13:36

Auch wenn kein Pachtvertrag vorliegt. Sie haben die Sachen FÜR den Betrieb im Zuge eines Rechtsgeschäftes erworben. Es liegt also trotzdem eine nützliche Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 1037 ABGB vor. Demnach können Sie Ersatz fordern. Das sind sowohl Material- als auch Lieferkosten. Zudem wird von einer Duldungsvollmacht auszugehen sein, wenn sich die Eigentümer nie dagegen ausgesprochen haben. Sollten Sie beide der Ansicht sein, dass es Ihr Eigentum ist, müssen Sie sich um eine Eigentumsklage bemühen. Da die Sachlage hinsichtlich der Eigentümerschaft an den erworbenen Sachen für Sie scheinbar nicht eindeutig ist, halte ich eine Anzeige wegen dauernder Sachentziehung nach § 135 StGB für wenig sinnvoll. Meines Erachtens haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen mit dem Willen die Sachen für den Betrieb zu erhalten, daher ist § 1037 ABGB anwendbar. Fordern Sie den Ersatz für den Aufwand. Sie können es aber auch mit der Eigentumsklage probieren, wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um Ihr Eigentum handelt.

Hubert Neubauer
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Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 07.01.2015, 10:39

Ich habe selten so einen Humbug gelesen.

Die gekauften Sachen sind natürlich IHR Eigentum und nicht das des Vertragspartners. Holen Sie sich ihr Eigentum mit Absprache des Vertragspartners ab.

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