Hallo!
Angenommen jemand (nennen wir ihn Lieblich) pachtet ein Geschäft, rundherum mit Grünfläche und sehr viel Parkflächen - dies alles von Gröblich.
Gröblich hat wiederum auf dem Parkplatz 4 Plakatwände schon vor Lieblich von einer Werbefirma (zu deren Kosten) aufstellen lassen und erhält hierführ jährlich 2000 €.
Gröblich betrieb vor Lieblich selbst das Geschäft.
Im Pachtvertrag steht, dass Lieblich die gesammte, im Grundbuch eingetragene Fläche pachtet. Die Werbetafeln finden keine Erwähnung.
Steht nun Lieblich die Werbetafelneinnahme zu oder nicht, oder teilweise?
lg
Lieblich
Geschäft pachten mit Werbetafeln am Parkplatz
Der Vertrag für die Werbetafeln wurde zwischen der Werbefirma und Gröblich geschlossen. Sie als Pächter wussten bereits vor Abschluss des Pachtvertrages von den Werbetafeln (offenkundig) und so ist zumindest von einer konkludenten Duldung auszugehen.
Die Einnahmen daraus stehen somit auch dem Gröblich zu.
Die Einnahmen daraus stehen somit auch dem Gröblich zu.
Bei Übergabe wurde das Grundstück besichtigt. Die Frage nach der Werbetafel wurde mit "diese seien einmalig vor Jahren verkauft worden" beantwortet. Innerhalb von 2 Jahren wurde immer wieder nachgefragt, da erst schrittweise die wirklichen Gegebenheiten, sprich Vertragsdetails Lieblich bekannt geworden sind.Manannan hat geschrieben:Sie als Pächter wussten bereits vor Abschluss des Pachtvertrages von den Werbetafeln
Und nun nach 2 Jahren behauptet Gröblich, dass Lieblich - als alleiniger Pächter - im Gemeinsamen Pachtvertrag die Werbetafeln miteinbeziehen hätte müssen.
Lieblich ist aber auf dem Standpunkt dass Gröblich die Werbeeinnahmen im Pachtvertrag hätte ausschließen müssen um alleinig Gröblich anzuführen, da sonst die Werbeeinnahmen Lieblich in den weiteren Jahren zufallen würde.
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