Guten Abend.
Ein Bezirksgericht hat nach Ablauf der 7 Jahre das Abschöpfungsverfahren beendet und die Restschuldbefreiung nicht erteilt. Nun konnten wir feststellen, dass ein Gläubiger (eine Bank) ohne unser Wissen von Dritter Seite den im Anmeldeverzeichnis angeführten Betrag bereits erhalten hat. Dieser Betrag entspricht ca. 20% der Gesamtschulden. Nach dem Insolvenzgesetz dürfte dies eine ungleichbehandlung der Gläubiger sein. Kann von der Bank der Betrag zurückgefordert werden und wer ist hiefür zuständig? Danke für zahlreiche Antworten.
Gleichbehandlung der Gläubiger
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