Hallo!
Mit welcher Strafe muss ich rechen wenn ich unerlaubterweise in eine Fußgängerzone eingefahren bin?
Mfg toni
Unerlaubte Einfahrt in eine Fußgängerzone
8. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960
8.1. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960
Abstellen des Fahrzeuges in einer Fußgängerzone, ohne innerhalb der erlaubten Zeiten eine Ladetätigkeit durchgeführt zu haben. 58 Euro
8.2. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960
Abstellen des Fahrzeuges in einer Fußgängerzone, ohne innerhalb der erlaubten Zeiten eine Ladetätigkeit durchgeführt zu haben, wodurch der Fußgängerverkehr behindert wurde. 108 Euro
8.1. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960
Abstellen des Fahrzeuges in einer Fußgängerzone, ohne innerhalb der erlaubten Zeiten eine Ladetätigkeit durchgeführt zu haben. 58 Euro
8.2. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960
Abstellen des Fahrzeuges in einer Fußgängerzone, ohne innerhalb der erlaubten Zeiten eine Ladetätigkeit durchgeführt zu haben, wodurch der Fußgängerverkehr behindert wurde. 108 Euro
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