Hallo!
Vielleicht kann mir jemand bei einem kleinen Problem behilflich sein, das sich heute bei mir ergeben hat!
Ich habe mir für zwei Tage bei einer Autovermietung ein Auto (Ford Focus) ausgeborgt und dieses heute vereinbarungsgemäß an die Autovermietung zurückgestellt. Bei der Übernahme wurde in der vorderen Plstikschürze eine ca. 5 bis 10 cm lange Delle festgestellt. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um einen Parkschaden, den ich weder verursacht habe, noch mir zuvor aufgefallen wäre. Ich wurde sofort von der Autovermietung dazu aufgefordert diesen Schaden im Rahmen meiner Selbstbehaltpflicht (es wurde ein Mietvertrag mit Haftungsbefreiung abgeschlossen) zu begleichen. Dies in der Höhe von Euro 407,00 (exkl. Mietkosten)!!! Meine Bereitschaft das Auto für einen weiteren Tag entgeltlich zu mieten, um den Schaden in einer Werkstätte reparieren zu lassen (da dies sicherlich für mich günstiger wäre) und das Auto am nächsten Tag mit neuer Plastikschürze zurück zu bringen wurde abgelehnt. Auch mein Begehren eine Reperaturrechnung bzw. einen Reparaturkostenvoranschlag seitens der Autovermietung zu bekommen, aus dem der tatsächliche Schaden ersichtlich ist, wurde mir verweigert. Dies mit dem Kommentar der zuständigen Angestelltin, dass der Schaden wahrscheinlich gar nicht repariert wird, weil er zu geringfügig ist und es weiters im Ermessen der Firma stehe, eine allfällige Reparatur durchführen zu lassen oder dies auch nicht zu tun!! Auf mein Verlangen, dass ich eine schrifliche Zahlungsaufforderung wünsche, wurde mir mitgeteilt, dass ich den Schaden sofort per Visakarte zu begleichen hätte (entgegen den AGB des Unternehmens!). Dadurch sah ich mich veranlasst den Betrag sofort an Ort und Stelle zu bezahlen. Da meines Erachtens die Reperatur weitaus weniger als Euro 407,- ausmachen würde (und es für mich den Anschein gemacht hat, dass sich das Unternehmen bei mir bereichert hat, weil es den Schaden wahrscheinlich gar nicht reparieren wird), würde ich nun gerne in Erfahrung bringen, was ich gegen die Autoverleihfirma unternehmen kann, da ich nur den "tatsächlichen" Schaden (der auch nicht von mir verursacht wurde!!!) begleichen möchte bzw. wie oder ob ich den bereits bezahlten Mehrbetrag rückfordern kann.
Vielleicht kann mir jemand in dieser Angelegenheit weiterhelfen!! Ich wäre sehr dankbar, wenn ich diesbezügliche Informationen erhalten könnte!!
Vielen, vielen Dank!!!
Mit freundlichen Grüßen,
Schaden bei Mietauto
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