ich beobachte schon seit geraumer Zeit dieses Forum und habe nun einen vielleicht interessanten Fall für euch zum Diskutieren:
Dienstnehmer ist seit 05.07.2010 in einer Dienstleistungsfirma für Gütertransport beschäftigt. Er kündigt zum 07.09.2014 per Kündigung durch AN.
Nachdem die Gehaltsabrechnung kommt, sieht er, dass der sogenannte Urlaubszuschuss mit der Summe -397,84€ vom Gehalt abgezogen wird.
Weihnachtsremuneration wird aliquot ausbezahlt.
Auf der Abmeldung von der WGKK steht als letztes Gehalt (ws. das, was zuletzt ausbezahlt wurde mit der Endabrechnung) 1560€ +/- X.
Zur Geltungsmachung der Sonderzahlungen kommt Artikel X des Kollektivvertrages für Güterbeförderungsgewerbe zur Anwendung.
Monatsbrutto-Lohn: 1162,32€ lt letztem Lohnzettel.
Netto- Auszahlung: 801,57€
reguläre Auszahlungsdaten für die Sonderzahlungen:
30.11. Auszahlung Weihachtsrenumeration
30.05. Auszahlung Urlaubszuschuss
Meine Frage:
1) Ist der Netto Betrag nicht viel zu wenig?
2) Darf der Arbeitgeber ausbezahltes Urlaubsgeld zurückfordern?
Was wären eurer Meinung nach die logischen Schritte?
Danke für eure Mithilfe

lg Chris
reguläre Auszahlungsdaten für die Sonderzahlungen:
30.11. Auszahlung Weihachtsrenumeration
30.05. Auszahlung Urlaubszuschuss