Habe folgende Frage:
Meine Mutter war dement, zuletzt Stufe 3, und hat etwa 80% einer Liegenschaft besessen. Da meine Mutter pflegebedürftig wurde und eine 24 Stundenbetreuung bekommen hat, wurde die Liegenschaft verkauft. Von diesem Verkauf wurde ich als Sohn nicht informiert, sonder wurde alles von meiner Schwester abgewickelt. Sachwalter war allerdings keiner bestellt. Nach dem Tode meiner Mutter wurde der ehemalige Liegenschaftsbesitz mit keinem Wort erwähnt und war für die Verlassenschaft nicht relevant. Die Verlassenschaft wurde mangels eines Vermögens meiner Schwester, die sich um alle Formalitäten gekümmert hat, eingeantwortet.
Hätte meine Schwester mich vom bevorstehenden Verkauf der Liegenschaft informieren müssen und die gesamte Problematik mit mir absprechen müssen?
Danke für eventuelle Antworten.
Erbrecht
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