Wohnsitzqualität - Doppelte Haushaltsführung

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sn00py2
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Wohnsitzqualität - Doppelte Haushaltsführung

Beitrag von sn00py2 » 18.09.2014, 10:39

Guten Tag,

Ich bin in einer Firma in Vorarlberg angestellt, mein Dienstort ist aber in Tulln.
Der Dienstort wurde auf meinen Wunsch geändert (wegen Absolvierung einer Ausbildung) - ich wurde also nicht versetzt.

Meinen Hauptwohnsitz habe ich in Vorarlberg in der Wohnung meines Vaters (ist in Pension), mein Nebenwohnsitz befindet sich in Tulln. De facto bin ich aber die meiste Zeit in Tulln. Ich fahre für gewöhnlich aber ca. 1x im Monat nach Vorarlberg.

- Muss ich meinen Wohnsitz ummelden?
- Kann ich hier doppelte Haushaltsführung geltend machen? Muss ich hier Zahlungen am Hauptwohnsitz in V. belegen?

Bei meiner Recherche im Internet habe ich nämlich öfters gefunden, dass auch eine unentgeltlich überlassene Wohnmöglichkeit als eigener Hausstand gelten kann.

Noch eine Frage die mit dem o.g. Sachverhalt nichts zu tun hat:
Wenn man neben einem Hauptwohnsitz noch eine Eigentumswohnung besitzt, muss man an dieser Adresse auch gemeldet sein?

Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
Danke!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 18.09.2014, 13:17

ad 1)
Als Hauptwohnsitz gilt die Unterkunft, die den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen darstellt.
Als ein Kriterium iSd MeldeG gilt uA auch der Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder Arbeitsstätte. (vgl § 1 Abs 7 u 8 MeldeG)
Ihr HWS dürfte daher eher in Tulln liegen.

ad 2)
Die Eigentumsverhältnisse an einer Wohnung sind idR melderechtlich unbeachtlich. Diese können nur dann wesentlich sein, wenn es um Förderungen geht. Nach melderechtlichen Bestimmungen müssen Sie dort nur dann gemeldet sein, wenn Sie dort auch wohnen bzw Unterkunft nehmen.

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