Wegen fehlerhafter Note kein Stipendium

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Philipp Graf2
Beiträge: 1
Registriert: 17.09.2014, 18:27

Wegen fehlerhafter Note kein Stipendium

Beitrag von Philipp Graf2 » 17.09.2014, 18:51

Liebes Forum,
Ich hatte vergangenes Schuljahr im Endzeugnis einen Notenschnitt von 1,08. An meiner Schule erhalten Schüler, mit Notenschnitt 1,00 ein Stipendium. Neulich musste ich feststellen, dass meine einzige 2 im Zeugnis mit hoher Wahrscheinlichkeit eine fehlerhafte Note ist (1. schenke der Lehrer Schülern, von denen er behauptete, dass sie auf 5 stehen und sie eig. eine Prüfung ablegen müssten eine 4 (hat er ausgesprochen), 2. (habe ich erst vor kurzem erfahren) hat ein Schüler, mit schlechteren Schularbeitsnoten als ich, der im Gegensatz zu mir keine schriftlichen Arbeiten abgegeben hat und dessen Mitarbeit marginal besser ist als meine eine 1 bekommen).
Wäre diese eine Note also nicht fehlerhaft gewesen, hätte ich ein Stipendium von der Schule bekommen. (Anm: Stipendium wird erst im Dezember verliehen)
Nun meine Fragen
-Kann meine Note jetzt überhaupt noch geändert werden, wenn ich beispielsweise dem Abteilungsvorstand oder Direktor den Sachverhalt vermittle?
-Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten (habe etwas von Vermögensschaden gelesen, Definition ist aber schwammig)?

Danke
lg



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 18.09.2014, 08:18

Sie hätten binnen zwei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses berufen bzw Widerspruch erheben müssen (§ 71 ff SchUG).
Die einzige Möglichkeit, die Sie noch haben, ist bei der Oberbehörde Aufsichtsbeschwerde einzubringen. Sie haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf eine Erledigung.

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