fragwürdiges brandloch durch eine angebliche zigarette ...

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ClockworkDroog
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fragwürdiges brandloch durch eine angebliche zigarette ...

Beitrag von ClockworkDroog » 08.09.2014, 20:49

also meine geschichte:
war freitag mit nem freund paar gläser heben waren wohl offentsichtlich zu viel,... ja ich weiss selber schuld
samstag nachmittag bekomme ich einen anruf von einem lokalbesitzer (ehemaliges stammlokal aus diversen gründen ehemalig), in seinen lokal war ich freitag einen sprung drinnen, habe jedoch nur mehr waage erinnerungen dran. auf jeden fall habe ich ein brandloch verursacht angeblich in die sitzbank was ich mir aber nicht vorstellen kann da mir sowas noch nie in einen lokal passiert ist und auch nicht zuhause.
nun solle ich es mit meiner haushaltsversicherung begleichen sonst will mich der besitzer anzeigen.
zusätzlich erfuhr ich heute (montag) von einen anderen bekannten das die kellnerin auch in ihrer hose von mir ein brandloch hat?!?! ich finde die geschichte immer merkwürdiger da das mit der hose samstag nicht mal in irgendeiner art erwähnt wurde, sondern das es ein video gibt davon von den kameras im lokal (es ist nichts drausen angeschrieben das kameras im lokal sind müsste es aber oder und gespeichtert werden darf das sowieso auch nur paar stunden oder??) heute nun wiederum gesagt bekommen video gibt es doch keines haha :lol: also pure verarsche langsam
dann wegen dem brandloch auf der sitzbank, habe da unser bezirk wie ein dorf ist erfahren das ein andrer gast eingeschlafen ist und ein loch reingebrant hat?!?! ich denke mir die wollen da ich nicht mehr komme und mein geld lieber anders ausgebe statt zu versaufen nur eins auswischen.
soll ich nun auf die anzeige warten oder meine haushaltsversicherung den schaden melden? und wenn ich eine anzeige wegen der beschädigung bekommen sollte wie stehen meine changen auf aussage gegen aussage?

vielen dank im vorhinein für antworten
bin langsam echt am verzweifeln

edit: wegen der hose dann müsste die kellnerin ja auch eine brandwunde haben an der stelle! weil wenn mal kurz eine zigarette auf eine hose fliegt passiert nichts ausser vl bisschen schmutig das n loch drin ist muss ich doch die zigarette draufhalten eine zeit lang



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.09.2014, 20:48

Fakt ist, es gibt einen Schaden an einer Sache (Brandloch) und einen Verursacher (den Übeltäter mit der Zigarette).

Geschah das Brandloch vorsätzlich (muss nachgewiesen werden) liegt Sachbeschädigung nach § 125 StGB vor.

Geschah es wegen einer Sorgfaltsverletzung, sohin fahrlässig (mit Zigarette eingeschlafen oder unachtsam die Hand gesenkt), liegt kein strafrechtlich relevantes Vergehen vor, dieses Verhalten kann zwar angezeigt werden, es wird aber nicht strafrechtlich verfolgt, denn die fahrlässige Sachbeschädigung kennt das StGB nicht (§ 7 Abs 1 StGB).

Zivilrechtlich ist vom Verursacher zunächst der alte Zustand wiederherzustellen (Naturalrestitution). Ist dies nicht oder nur unter großem Aufwand möglich, kann der Schade in barem Geld vergütet werden (§ 1323 ABGB). Dabei richtet sich die Höhe nach dem Wert den die Sache zum Zeitpunkt der Beschädigung hatte (§ 1332 ABGB).

Da hier eine Haftung ex delicto geltend gemacht werden soll, muss Ihnen rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden. Gelingt dies nicht, kann von Ihnen kein Schadenersatz verlangt werden.

Fazit: Ihre Schuld muss nachgewiesen werden. Für § 125 StGB müsste man Ihnen Vorsatz nachweisen. Für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche nach §§ 1295 ff ABGB braucht es hier nachweislich rechtswidriges und schuldhaftes, Verhalten.

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