Wohnförderung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Florian Str?mpf
Beiträge: 1
Registriert: 08.09.2014, 15:34

Wohnförderung

Beitrag von Florian Str?mpf » 08.09.2014, 15:39

Hallo.

Wie sieht es aus, wenn ich eine Förderung für meine Mietwohnung erhalte und dann plötzlich meine Freundin zu mir ziehen möchte.
Zu zweit würden wir die Förderung wahrscheinlich nicht bekommen, da wir dann zu zweit zu viel verdienen.

Muss ich das melden?

Was könnte passieren wenn ich es nicht melde und jemand draufkommt?

LG



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 08.09.2014, 16:48

Förderung stellen im Allgemeinen auf den Status bei Antragstellung ab. Wenn im Zeitpunkt der Antragsteller die Freundin noch nicht bei Ihnen wohnt, dann können Sie das auch im Ansuchen so angeben, da dies auch den Tatsachen entspricht. Je nach Förderbedingungen müssen Sie aber melden, wenn die Freundin später - also nach Antragstellung, zu Ihnen zieht.
Bewusstes Verschweigen kann verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden und zu Rückforderung der gewährten Förderung führen.

Dies ist eine allgemeine Auskunft; spezielle Regelungen sind in den jeweiligen Förderbestimmungen enthalten und wären dort nachzulesen.

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