Sehr geehrte Damen und Herren,
22 Miteigentümer leisteten mit ihrer Unterschrift die Zustimmung für eine Benützungsregelung im Sinne §17 WEG 2002, damit ein anliegendes Grundstück für die alleinige Benutzung zu meiner Wohnung zugeordnet wird.
Ein Miteigentümer hat die Unterschrift inzwischen widerrufen bzw zurückgezogen, wodurch von der Genossenschaft keine Zustimmung gegeben wird. Eh klar.
Meine Frage ist nun ob das rechtens ist bzw was man dagegen tun kann. Gibt es Verjährung oder sonstiges.
Ich danke für jeden hilfreichen hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Zurückziehen einer geleisteten Unterschrift
Gelingt es nicht eine Einstimmigkeit herbeizuführen (so wie in Ihrem Fall), dann haben Sie nur mehr die Möglichkeit bei Gericht eine gemeinsame Benützungsregelung zu beantragen. Das Gericht hat eine einseitige Nutzungszuweisung an Einzelne dann durch Festsetzung eines angemessenen Entgeltes auszugleichen.
Zu Ihrem Fall auch folgende Judikatur des OGH:
Besteht ein begründetes Interesse des Rechtsausübenden, einen seinem Recht entsprechenden Zustand herzustellen oder beizubehalten, ist die Rechtsausübung selbst dann nicht missbräuchlich, wenn der sein Recht Ausübende ua die Absicht verfolgt, mit der Rechtsausübung dem anderen Schaden zuzufügen(5 Ob 41/14m, 23.04.2014)
Besteht ein begründetes Interesse des Rechtsausübenden, einen seinem Recht entsprechenden Zustand herzustellen oder beizubehalten, ist die Rechtsausübung selbst dann nicht missbräuchlich, wenn der sein Recht Ausübende ua die Absicht verfolgt, mit der Rechtsausübung dem anderen Schaden zuzufügen(5 Ob 41/14m, 23.04.2014)
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