Wo sind die Kosten geregelt, die bei Kammerzugehörigkeit (zB Kammer der gewerblichen Wirtschaft) anfallen?
Laufende Kosten (Jahresbeitrag) u. einmalige Kosten bei Gewerbeeröffnung.
Danke für Antwort
Wirtschaftskammer Kosten
RE: Wirtschaftskammer Kosten
Danke für die rasche Antwort.
Das erweiterte Präsidium erlässt demnach die Umlagenornung (§ 24 Abs. 2).
Die Umlagenordnung ist in geeigneter Weise zu verlautbaren (§ 141 Abs. 1).
Meine Frage wäre, wo/wie wird denn die Ordnung in geeigneter Weise verlautbart – wäre nicht gerade das Internet heutzutage die/eine geeignete Weise?
Speziell geht es um die Umlagenordnung (falls es eine solche gibt) für die Steiermark.
Mit freundlichen Grüßen
J.
Das erweiterte Präsidium erlässt demnach die Umlagenornung (§ 24 Abs. 2).
Die Umlagenordnung ist in geeigneter Weise zu verlautbaren (§ 141 Abs. 1).
Meine Frage wäre, wo/wie wird denn die Ordnung in geeigneter Weise verlautbart – wäre nicht gerade das Internet heutzutage die/eine geeignete Weise?
Speziell geht es um die Umlagenordnung (falls es eine solche gibt) für die Steiermark.
Mit freundlichen Grüßen
J.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste