Wohngemeinschaft & Parken

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Sleicreider
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Registriert: 22.08.2014, 08:04

Wohngemeinschaft & Parken

Beitrag von Sleicreider » 22.08.2014, 08:23

Hey,

Ich war mir nicht ganz sicher wo ich mein Problem posten sollte, darum hab ich es hier gepostet:

Mein Problem ist folgendes:

Ich wohne mit meiner Familie in einer Wohngemeinschaft (ÖWG) wo jede Wohnung eine Garage hat, weiters gibt es noch Parkflächen wo siche jeder hinparken kann.
Da meine ich 2 Eltern mein Bruder und ich ein Auto haben(4 Autos) hat sich mein Bruder eine der Geragen "gemietet" (da eine Wohnung in der Wohngemeinschaft schon länger leer steht). Mittlerweile wohnt mein Bruder schon wo anders, kommt allerdings oftmals Wochenends nachhause und beansprucht seine Gerage (sie gehört ja auch noch ihm!)

Nun ist es so das unsere Gerage eigentlich meine Eltern gehört und die andere meinen Bruder, darum Parke ich immer draußen auf den anderen Parkplätzen, jedoch regen sich ständing unsere Nachbarn auf das ich mich reinstellen soll (es gab schon viele streitereien) und heute war es schon so weit das ich absichtlich zugeparkt wurde und zwar parallel so das dessen Auto sogar andere Autos stören könnte. Als ich ihn höflich angesprochen habe, wurde das Auto zwar weggeparkt jedoch kam als Antwort:"nächstes mal Parke ich doch wieder zu, sodass du gar nicht mehr weg kommst".

Langsam wird mir das zu Viel!.
Muss ich als Sohn meiner Eltern in unserer Gerage parken wenn sie frei ist? Muss ich in der Gerage parken die von meinem Bruder gemietet wurde?. Auch wenn keine davon mir gehört sondern nur Personen in der familie.

Was könnt ich tun falls ich wieder zu geparkt werde?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.


EDIT:
ich möchte noch hinzufügen, das es weitere Parkflächen 20 Meter weiter gäben würde, wo ich oftmals wegen Parkplatz mangels geparkt habe, jedoch bevor sich meine Nachbarn einmal dort hinstellen würde, Parken Sie mich einfach zu wie bereits erwähnt, weil sie anscheinend zu faul sind etwas zu gehen.

Mfg



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.08.2014, 15:51

Wenn Sie widerrechtlich auf einem fremden Parkplatz stehen, dann riskieren Sie mitunter eine Besitzstörungsklage. Das kann dann sehr teuer werden!

Sleicreider
Beiträge: 2
Registriert: 22.08.2014, 08:04

Beitrag von Sleicreider » 22.08.2014, 16:49

das ist mir klar, jedoch handelt es sich hier um "Allgemeinparkplatzflächen" der für alle gedacht ist, hier kann jeder der in der Wohngemeinschaft wohnt sein Fahrzeug abstellen.

hlang
Beiträge: 1
Registriert: 16.06.2011, 02:52

Abschleppen lassen ect.

Beitrag von hlang » 24.08.2014, 16:26

Wenn der Parkplatz zur Wohnanlage gehört und für alle Mieter ohne Reservierung vorgesehen ist: Wenn sie zugeparkt sind: Zeugen, Photos -> Besitzstörungsklage (Achtung: kurze Frist) und evtl. anderes Fahrzeug abschleppen lassen (Kosten müssen vorgestreckt werden) *) und Hausverwaltung auffordern, den "störenden Mieter" (der Ihr Auto verparkt) zurechtzuweisen bzw. zu kündigen (Androhung).

Alternative zu Abschleppen lassen: Mit Taxi fahren und dem Zuparker die Rechnung vorschreiben bzw. mit Besitzstörungsklage einklagen.

Das kann für den Zuparker teuer werden.

Ist der Parkplatz öffentlicher Grund: Anzeige Polizei - sonst w.o., nur daß das Abschleppen evtl. die Polizei organisert

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