Frage zu Gewährleistung

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JUSLINE
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Frage zu Gewährleistung

Beitrag von JUSLINE » 08.02.2006, 20:02

Hallo, ich habe folgendes Problem:



Ich habe eine Eigentumswohnung erworben und von einer Elektro Firma einige Zusatzleistungen beantragt wie elektr. Rollläden, zusätzliche Steckdosen und Leerverrohrung zum Einziehen einer Netzwerkverkabelung.



Die Wohnung ist so gut wie fertig, und bei der heuigen Vorabnahme habe ich die Zusatzleistungen des Elekroinstallateurs genauer überprüft:



Ich habe nun herausgefunden, dass die Leerverrohrung nicht wie im Plan angegeben umgesetzt wurde. Für die Leerverrohrung war geplant, das jeweils von Schlafzimmer, Büro, Wohnzimmer, Esszimmer mind. ein Leehrrohr in die Abstellkammer verlegt wird, sodass in

der Abstellkammer eine Art Zentrale ensteht, von der aus jeder Raum mit einem Computernetzwerk "gespeist" werden kann.



Nun habe ich aber herausgefunden, dass KEINES der Leerrohre richtig verlegt wurde, die Rohre wurden in andere Räume bzw. in den Stromverteiler gelegt, sodass es unmöglich ist etwas damit anzufangen. Die Leistung diesbezügl. hat für mich überhaupt keinen Nutzen.

Man müsste theoretisch die ganze Wohnung wieder aufspitzen, oder hässliche Kabelkanäle in jeden Raum verlegen.



Die Leistung für die Verlegung der Leerrohre macht etwa 1/3 der Kosten für die Zusatzleistungen aus, die alle im selben Auftrag zusammengefasst sind.



Was habe ich hier rechtlich für Möglichkeiten?

Ich benötige eine solche Verkabelung unbedingt, da ich nebenberuflich selbständiger Medientechniker bin, und ein funktionierendes Computernetzwerk für meine Arbeit benötige.



Müsste die Elekto Firma für die Kosten einer Neuverkabelung aufkommen, bzw. kann ich die Kosten der Firma in Rechnung stellen?



Wenn mir die Elektro Firma einfach den Kosten für die (unsinnige) Leerverrohrung erässt bringt mir das ja auch nichts... Dann ist die Chance für eine günstige Netzwerkverkabelung verbaut.



Im Elektro-Plan ist alles richtig und eindeutig eingezeichnet. Habe diesen auch bei der Auftragsvergabe unterschrieben.



Gruss

Martin



Gene
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RE: Frage zu Gewährleistung

Beitrag von Gene » 08.02.2006, 20:29

Wenn die Elektrofirma direkt von Ihnen beauftragt wurde:

Hier handelt es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel sondern um einen Ausführungsmangel da diese Zusatzbeauftragung noch nicht abgenommen wurde.

Unbedingt schriftlich eine Mängelrüge mit einer 14 Tage-Frist zur Behebung der Mängel setzen. Sollte dies bis zu diesem Termin nicht erfolgen eine Mängelbehebungsurgenz mit einer angemessenen Nachfrist von 10 Kalendertagen, unter der Androhung diese Ausführungsmängel durch eine andere Firma auf deren Kosten beheben zu lassen, setzen.


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JUSLINE
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RE: Frage zu Gewährleistung

Beitrag von JUSLINE » 10.02.2006, 10:27

Vielen Dank für die Antwort - hat mir sehr weitergeholfen!



Habe der der Elektofirma eine Mängelrüge zukommen lassen. Und bin nun gespannt, was die Firma unternimmt.











mfG

Martin M.

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