Guten Tag,
Ich würde mich über Hilfe zu folgender Situation freuen.
Mein Vater verstarb vor kurzem, ich hatte leider keinerlei Kontakt zu meinem Vater, litt darunter auch sehr.
Vor 4 Jahren schenkte mein Vater seine wertvolle Liegenschaft an seine Schwester und verfasste ein Testament zugunsten seiner Schwester.
Nun zu meiner Frage, bin ich pflichteilsberechtigt?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Erbrecht-Schenkung-Enterbung
Auf den Pflichtteil haben Sie jedenfalls einen Rechtsanspruch. Die Todfallsaufnahme wird von dem vom Gericht beauftragten Notar noch nicht veranlasst worden sein. Dazu erhalten Sie jedenfalls eine Verständigung. Erfragen Sie am besten beim zuständigen Bezirksgericht (letzter Wohnsitz des Vaters) den zuständigen Notar und setzen Sie sich mit ihm in Verbindung.
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich nehme an der Pflichtteil schließt die verschenkte Liegenschaft aus.
Bestehen Chancen die Schenkung nach 4 Jahren anzufechten, da dies geschah um mich bewusst zu benachteiligen.
Besteht ein Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Übergabe?
Wenn ja wie würde sich das auswirken?
Mit freundlichen Grüßen,
E. L.
Ich nehme an der Pflichtteil schließt die verschenkte Liegenschaft aus.
Bestehen Chancen die Schenkung nach 4 Jahren anzufechten, da dies geschah um mich bewusst zu benachteiligen.
Besteht ein Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Übergabe?
Wenn ja wie würde sich das auswirken?
Mit freundlichen Grüßen,
E. L.
Die Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden (§ 758 Abs 3 ABGB). Geschwister des Erblassers sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Der Unterschied zwischen Übergabe und Schenkung besteht darin, dass die Übergabe eine Gegenleistung verlangt, die Schenkung hingegen nicht.
Der Unterschied zwischen Übergabe und Schenkung besteht darin, dass die Übergabe eine Gegenleistung verlangt, die Schenkung hingegen nicht.
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