Kleine Besitzstörungssache

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Peter N
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Kleine Besitzstörungssache

Beitrag von Peter N » 28.06.2014, 19:55

Guten Tag!

Womöglich kann mir ja jemand mit folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

Vor einigen Tagen habe ich meinen PKW in einer "Park&Ride"-Anlage in Wien abgestellt und ein Parkticket bezahlt. Als Parkende wurde 8:30 des folgenden Tages angegeben. Sodann verließ ich die Anlage zu Fuß.

Als ich am folgenden Tag mit der U-Bahn zurückkehrte, um den PKW fortzuschaffen, konnte ich aufgrund derzeit an der Anlage stattfindenden Umbauarbeiten den Zugang nicht sofort finden. Ein angebrachtes Schild führte mich zu einem deaktivierten Aufzug. Insgesamt verbrachte ich etwa 20 Minuten mit der Suche.

Als ich um 8:44 in meinen PKW einstieg, befand sich auch schon ein "Wisch" - angeblich verfasst um 8:43 - an meiner Windschutzscheibe: Besitzstörung - ich solle dies mit einem auf dem Schriftstück genannten Rechtsanwalt klären.

Die unrichtigen Hinweisschilder habe ich mit Nennung der Uhrzeit sofort mit meinem Handy festgehalten.

Sind folgende Überlegungen vertretbar?
1) Aufgrund der vom Betreiber angebrachten unrichtigen Schilder wäre eine Klagsführung rechtsmissbräuchlich
2) Mittlerweile kenne ich den Weg und die Bauarbeiten sind nicht von Dauer. Somit gehe ich von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr aus.

Ich würde nun den Rechtsanwalt anrufen, den Sachverhalt schildern, meine Rechtsansicht darlegen und einen vollstreckbaren Unterlassungsvergleich anbieten. Wäre dies ratsam? Sollte man den Halter des PKW nennen?

Bereits jetzt vielen Dank!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 28.06.2014, 21:38

Wer ist der Betreiber bzw Eigentümer dieses P&R Parkplatzes?

Peter N
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Beitrag von Peter N » 30.06.2014, 12:29

"Im Namen und auf Rechnung der Park u. Ride Spittelau Ges.m.b.H." :)

Manannan
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Beitrag von Manannan » 30.06.2014, 21:37

Vermutlich wurde die Fläche von der Stadt Wien an die Ges.m.b.H. verpachtet. Jetzt kommt es darauf an, was in den AGB festgelegt ist.
Fragen Sie bei dem Rechtsanwalt mal unverbindlich nach und bieten Sie ihm eine Unterlassungserklärung an bzw schildern Sie ihm den SV.

Peter N
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Beitrag von Peter N » 03.07.2014, 02:34

Wenn ich mich nicht irre, wurde dem Vertrag lediglich die so genannte "Garagenordnung" zugrunde gelegt. Dort steht auch bloß, dass das Abstellen von Fahrzeugen mit abgelaufenen Parktickets verboten ist. Daran, dass dies objektiv eine Besitzstörung darstellt, zweifle ich eigentlich nicht...

Die Betreiberin selbst war für mich nicht zu erreichen. Vermutlich will man alles über den Rechtsanwalt regeln, wie es ja auch auf dem Schriftstück steht.

Nachdem ich gestern also dem Rechtsanwalt den Sachverhalt geschildert hatte, meinte er, dass ich "innerhalb der nächsten 3 Wochen" ohnehin angeschrieben werden würde, wodurch sich eine Diskussion am Telefon erübrige. Ein von mir angebotener Unterlassungsvergleich wurde ausdrücklich abgelehnt.
Den Namen und die Anschrift der Halterin habe ich ihm auch mitgeteilt. Notieren wollte er sich dies aber nicht.
Der Inhalt des Gesprächs ist wohl ausreichend belegt.

Nun meine Frage:
Sollte ich nun einfach zuwarten, oder erneut einen Unterlassungsvergleich anbieten? Wenn ja, wem? Der mir genannte Rechtsanwalt hat mein Angebot ja ohne Zögern abgelehnt.

Vielen Dank schon einmal!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.07.2014, 10:11

Da der Herr RA offensichtlich nicht gewillt ist Ihnen zuzuhören, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, auf sein Schreiben zu warten. Melden Sie sich am besten wieder, wenn Sie es erhalten haben.

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