Wassernutzungsrecht

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Petra Steinkellner
Beiträge: 1
Registriert: 23.05.2014, 20:58

Wassernutzungsrecht

Beitrag von Petra Steinkellner » 23.05.2014, 21:20

Hallo allerseits,

Wir haben vor uns ein Grundstück zu kaufen und hätten auch schon eines gefunden, das in Frage käme. Das Grundstück liegt in einer Gemeinde, die nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist und verfügt nicht über einen eigenen Brunnen. Der Eigentümer nutzte es nur im Sommer (darauf befinden sich 2 Gartenhütten) und sagt, er hat das Wasser aus dem Brunnen des Nachbarn bezogen.

Nach langem hin und her telefonieren erreichten wir besagten Nachbarn und der teilte uns mit, dass ein Verwandter von ihm vor ca. 40 Jahren das Wassernutzungsrecht von ihrem Brunnen an den jetzigen Eigentümer des zu verkaufenden Grundstücks verkauft hat. Glücklich ist er nicht darüber - er bezeichnete es als Dilemma. Somit schliesse ich aus, dass es sich um eine Brunnengenossenschaft oder ähnliches handelt.

Jetzt meine Frage: Was genau bedeutet das? Kann man das Wassernutzungsrecht beim Kauf des Grundstücks miterwerben bzw. dem Nachbarn wieder zurückverkaufen?

Bin für jede Antwort dankbar



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 23.05.2014, 22:26

Wasserbezugsrechte können auch als unregelmäßige Servituten zu Gunsten einer bestimmten Person vereinbart werden (OGH 1 Ob 77/13z).
Fordern Sie einen Grundbuchsauszug an. Sollte dieses Recht nicht verbüchert worden sein, so lassen sich den Vertrag zeigen, was genau damals Gegenstand der Vereinbarung war.

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