Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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hans3
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von hans3 » 19.04.2014, 20:39
Meine Mieterin möchte in nächster Zeit heiraten und sodann mit Ihren Gatten in die vermietete Wohnung einziehen. Ist hiefür ein neuer Mietvertrag erforderlich ? Es unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen !
Johann Schoissingeyer
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Manannan
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von Manannan » 22.04.2014, 09:43
Sofern im Mietvertrag nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist dafür kein neuer Mietvertrag notwendig.
Aus Gründen der Solidarhaftung wäre es jedoch anzuraten, auch den Ehepartner als Mieter aufzunehmen.
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hans3
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von hans3 » 22.04.2014, 16:42
In kurzen Worten !
Vielen, vielen Dank,hat mir sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen !
Johann Schoissingeyer
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