Aufzeichnung eines Telefongesprächs

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JUSLINE
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Aufzeichnung eines Telefongesprächs

Beitrag von JUSLINE » 09.01.2006, 23:38

Hi,



Ich wurde von einer Frau M. angerufen und das Gespräch verlief ungefähr wie folgt:



Frau M.: "Wird der Schnee jetzt geräumt?"

ich: "Nein!"

Frau M.: "Na gut, das habe ich jetzt auf Band aufgenommen - da wird noch einiges auf euch zukommen."



Mittlerweile weiß ich, dass im StGB § 120 der Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten geregelt ist, dass ich selbst eine Klage beim Bezirksgericht einbringen müsste und dass das Aufzeichnen nur strafbar ist, falls beabsichtigt war es einen anderen Unbefugten zugänglich zu machen bzw. zugänglich gemacht wurde.



Ich habe keine Ahnung welchen Vorteil sich Frau M. aus dieser Tonbandaufnahme erhofft. Ich vermute sie wird sie wohl irgendjemanden vorspielen wollen bzw. es bereits getan haben.



Aber: Wie soll ich das wissen bzw. beweisen?

.) Persönlichen Besuch in Begleitung eines Familienangehörigen abstatten, und sie eventuell zu einer Aussage diesbezüglich zu bewegen (da sie sich vermutlich nicht bewusst ist, dass ihr Vorgehen strafbar ist.) Aber ist ein Familienangehöriger als Zeuge glaubwürdig? Ein Freund wäre wohl auch nicht viel besser, oder? Eventuell eine völlig unbeteiligte Person als Zeugen bezahlen? Aber wenn sie die Person nicht kennt, könnte sie misstrauisch werden.



.) Selbst eine Tonbandaufzeichnung vornehmen *lol*



Gibt es überhaupt eine Chance, dass Frau M. bestraft wird?



Für Deine Einschätzung/Vorschläge wäre ich sehr dankbar.



mfg,

Andreas




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RE: Aufzeichnung eines Telefongesprächs

Beitrag von Gene » 10.01.2006, 07:53

Ich würd erst etwas tut wenn Du Kenntnis davon bekommen hast das sie es anderen Leuten vorspielt. Ich würds also gar nie abstreiten was Du gesagt haben solltest.

Vor allem fehlt die Uhrzeit. Ich nehme an das Du Hausmeister bist und zwischen 06.00 und 22.00 geräumt haben musst. Sie könnte Dich ja um 23.00 Uhr angerufen haben ?


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RE: Aufzeichnung eines Telefongesprächs

Beitrag von Gene » 10.01.2006, 08:03

Du hast in einem Punkt recht. Gemäß Strafgesetz gibt es kein Verbot einer solchen Gesprächs - Aufnahme (§ 120 StGB).

Jedoch aus Zivilrechtlicher hinsicht ist es rchtswidrig ! (§ 16 ABGB)


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JUSLINE
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RE: Aufzeichnung eines Telefongesprächs

Beitrag von JUSLINE » 10.01.2006, 09:22

Danke für die Antwort!



Ich bin nicht wirklich Hausmeister, und ich habe auch überhaupt nicht vor, den Inhalt des Telefonates abzustreiten.



Frau M. ist bereits über Jahrzehnte Billigmieterin in einem Zweifamilienhaus, dass meiner Mutter gehört. Ich kümmere mich um die Verwaltung. Trotz der geringen Miethöhe bereitet mir (meiner Familie) diese Frau ständig Probleme.



Seit Jahrzehnten wird die Schneeräumung auf dem Grundstück von den Mietern vorgenommen (ca. 100m Privatstrasse auf eigenen Grund). Es ging in dem Telefonat nicht um einen bestimmten Zeitpunkt, sondern generell wer die Schneeräumung durchführen muss.



Sofern Frau M. eine mit Strafe bedrohte Handlung setzt, würde ich ihr diese gerne nachweisen können. Deshalb stellt sich mir noch immer die Frage: Wie kann ich das am besten tun?



mfg,

Andreas


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RE: Aufzeichnung eines Telefongesprächs

Beitrag von Gene » 10.01.2006, 09:31

Wenn Du es selbst nicht auf Band aufgenommen hast wirst Du Dir schwer tun :-)

Es gäbe noch die Möglichkeit das Du dieses Telefongespräch beurkundest in dem Du es zu Papier bringst und unterschreibst und sie dann anzeigst. Ist aber ein äusserst dürftiger Beweis und wirst wenig bis keine Chancen haben.




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JUSLINE
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RE: Aufzeichnung eines Telefongesprächs

Beitrag von JUSLINE » 24.01.2006, 12:56

Ich weiß nicht, wie das genau bei euch festgelegt ist, aber soweit ich in Erfahrung bringen konnte (hatte selbst mal ein ähnliches Problem) ist der Vermieter für die Schneeräumung zuständig sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist.

Ansonsten glaube ich nicht, daß eine Aufzeichnung des Telefongespräches vor Gericht standhält, da Tonbandaufnahmen (soweit ich weiß) nur dann anerkannt werden, wenn der "Aufgenommene" damit einverstanden ist.


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