Gewährleistung KFZ

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Michael Kleib
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Gewährleistung KFZ

Beitrag von Michael Kleib » 09.04.2014, 14:07

Guten Tag!

Muss der Händler haften mit Gewährleistung wenn im Innenraum unter der Fussmatte ein Loch im Teppich/Bodenbelag auf der Fahrerseite entdeckt wird?
Kauf ist schon 3 Wochen her!

Mfg
Michael



Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.04.2014, 07:20

Wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als 1 Jahr verstrichen ist, dann kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, bei einem Neufahrzeug beträgt diese grundsätzlich 2 Jahre.
Da der Kauf erst vor drei Wochen erfolgte, können Sie somit vom Händler gem § 932 Abs 1 ABGB als ersten Gewährleistungsbehelf die Verbesserung verlangen.
Eine Gewährleistung wäre zB dann ausgeschlossen, wenn es sich um einen bereits beim Kauf offenkundigen Mangel handelte.

Michael Kleib
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Beitrag von Michael Kleib » 10.04.2014, 07:26

Ah. Ok. Also haftet der Händler auch für Schäden im Innenraum wenn die bei Übergabe nicht bekannt waren?!
Da tun einem die Händler ja sogar ein wenig leid. Wie sollte er auch beweisen das das bei Übergabe noch nicht vorhanden war?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.04.2014, 09:55

Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, so wird dessen Vorhandensein bei Übergabe vermutet. Die Beweislast, dass dieser Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, liegt beim Händler.

Michael Kleib
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Beitrag von Michael Kleib » 10.04.2014, 10:02

Krass!

Wußte nicht das das auch auf optische Mängel gilt!
Dann könnte man ja jede Delle im Nachhinein beim Händler reklamieren, oder?
Er kann mir ja nie beweisen das die bei Übergabe vorhanden war oder ob ich die reingehauen hab!
Selbst wenns ein Übergabeprotokoll geben würde kann man ne Delle oder wie in dem Fall einen kaputten Bodenbelag (5cm Riss) übersehen!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.04.2014, 10:21

Eine Delle ist ein offenkundiger Mangel und kein versteckter!
Ein Riss im Bodenbelag muss nicht immer offenkundig sein.

Michael Kleib
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Beitrag von Michael Kleib » 10.04.2014, 10:26

Ok! Danke!
Aber ne Beschädigung im Innenraum wär dann ja auch sichtbar?!

Michael Kleib
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Beitrag von Michael Kleib » 10.04.2014, 10:44

Update: Wenn die Fussmatte wie vom Hersteller vorgesehen auf dem Boden liegt sieht man den Riss schon beim Einsteigen ins Fahrzeug!
Ändert das was an der Gewährleistung?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.04.2014, 12:03

Dann ist es mE ein offenkundiger Mangel; daher keine Gewährleistung!

Michael Kleib
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Beitrag von Michael Kleib » 10.04.2014, 12:10

Danke für die Info!!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 11.04.2014, 06:23

Der offenkundige Mangel muss jedoch "ins Auge springen". Dies ist streng auszulegen.

Ich wuerde den Mangel ruegen und auf Reparatur/Austausch bestehen.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.04.2014, 06:54

Man sieht den Riss schon beim Einsteigen.

Was ist noch offenkundiger?

Michael Kleib
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Beitrag von Michael Kleib » 11.04.2014, 07:46

Stimmt. Von den gesamt ca. 5-6cm sieht man wo die Fussmatte aufhört schon ca. 2 cm. Bodenbelag ist normalerweise dunkelgrau. An der Stelle aber ganz hell.
Da muss man Händler auch mal in Schutz nehmen.
Fahrzeug ist 6 Jahre alt!
Offenkundig wäre ja auch ne Delle aussen. Muss man als Laie aber nicht gleich sehen...

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