usb sticks und datenschutz
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- Registriert: 23.09.2012, 19:13
ok, wie unterscheidet sich denn eine verwaltungsvorstrafe von einer normalen vorstrafe und was bedeutet das dann? muss ich dann immer wenn ich eine verwaltungsüberschreitung begehe, extra bußgeld zahlen? ich wollte mal in der offenen rechtsberatung im amtshaus nachfragen was die mir vorschlagen, könnte ich da ein problem bekommen, wenn ich die ordnungswidrigkeit zugebe?
Lieber Fragesteller / Liebe Fragestellerin!
Dieses „Vergehen“ ist derart bagatellhaft, dass es sich nicht im Entferntesten auszahlt sich darüber Gedanken zu machen. Da gibt es viel schlimmere Taten; machen Sie sich wegen so einer Kleinigkeit nicht unnötig Gedanken, dafür ist das Leben viel zu kurz. Eine Verwaltungsvorstrafe ist nur für die Landespolizeidirektion und die Bezirkshauptmannschaft einsehbar (nicht für den Arbeitgeber oder andere). Sie dient dazu, dass im Wiederholungsfall (die gleiche Tat noch einmal) das Bußgeld erhöht wird. Auf andere Verwaltungsübertretungen hat diese Vorstrafe keine Auswirkung.
Vergessen Sie das Ganze und genießen Sie Ihr Leben.
Dieses „Vergehen“ ist derart bagatellhaft, dass es sich nicht im Entferntesten auszahlt sich darüber Gedanken zu machen. Da gibt es viel schlimmere Taten; machen Sie sich wegen so einer Kleinigkeit nicht unnötig Gedanken, dafür ist das Leben viel zu kurz. Eine Verwaltungsvorstrafe ist nur für die Landespolizeidirektion und die Bezirkshauptmannschaft einsehbar (nicht für den Arbeitgeber oder andere). Sie dient dazu, dass im Wiederholungsfall (die gleiche Tat noch einmal) das Bußgeld erhöht wird. Auf andere Verwaltungsübertretungen hat diese Vorstrafe keine Auswirkung.
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