Servitutsweg

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WebTina1980
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Servitutsweg

Beitrag von WebTina1980 » 03.04.2014, 13:59

Ich habe eine Frage bezüglich eines Weges, der über unsren Rasen geht

Es gab da mal ein Haus, das auf dem Nachbargrundstück stand. Das gibt es sicher seit 40 Jahren nicht mehr. Meine Eltern haben vor 40 Jahren unser Haus gebaut, mein Vater kann sich an das Haus beim Nachbarn nicht mehr erinnern
Früher gab es auch mal einen Weg zu diesem Haus. Und um diesen Weg geht es jetzt auch.

Dieser Weg wurde schon mal, im Einvernehmen mit dem Nachbarn, versetzt. Weil der straßenseitig über unsren Rasen geht. Und wir wollten unsren gepflegten Rasen nicht mit den Traktoren ruinieren lassen, denn der Nachbar kommt nur 2x im Jahr zur Heuernte auf das obere Grundstück

Ich persönlich hätte ja gerne, das er gar nicht mehr über unser Grundstück fährt. Zumal er entlang des halben Grundstücks einen Gemeindeweg hat, über den er ohne Probleme auf sein Grundstück fahren kann. Bei uns ist eh nur mehr Rasen, und oben auf seinem Grundstück ist mit viel Phantasie ein Ansatz von Weg zu erkennen
Was mich außerdem stört, er wendet auf unsrem Grundstück, lässt das Heu bei uns liegen und wenn er mit der Ernte fertig ist, ist einerseits einiges an Heu bei uns wegzuräumen und andererseits ist der Rasen auch ständig kaputt. Die Traktoren zerstören im Hochsommer den eh schon in Mitleidenschaft gezogenen Rasen komplett und wir haben die Erdleisten vorm Haus

Nun meine Frage:
Käme man rechtlich gesehen an diese Wegbenützung an? Sie nutzen den Weg schon ewig und noch länger. Allerdings wurde der Weg schon mal verlegt (er wurde kürzer), und wenn man den Weg nochmal verlegen würde, könnte man direkt vom Gemeindeweg auf sein Grundstück. Also er würde nochmal kürzer.
Wenn man nicht gegen die Wegbenützung ankommt. Welche Gerätschaften müssen wir dulden? Es kann ja nicht sein, das vor einigen Jahren noch mit Motomäher abgemäht wurde (es sind etwas mehr als 3000m² Grund - hügelig) und nun mit dem Scheibenmäher gemäht wird. Es kommt auch mit den großen Hängern für die Holzarbeiten, weil er einige Obstbäume dort hat, und wenn er die umsägt, fährt er natürlich über unsren Grund drüber. Auch wenn es oben eben reingeht, und der Baum am oberen Teil des Grundstückes ist. Irgendwie werden von Jahr zu Jahr die Gerätschaften größer und schwerer. Vor nichtmal 5 Jahren war noch der Heuwagen oben, mittlerweile ist es die Ballenpresse.
Wenn man allerdings den Weg dulden muss, muss man auch dulden, das die Gerätschaften einen den Rasen vorm Haus vernichten? Man jedes Jahr neu ansähen muss, damit es dann im Herbst erst wieder hinüber ist. Oder könnte man ihn da wenigstens belangen?
Wir sind ja jetzt am überlegen, ob wir eine kleine Mauer aufziehen entlang der Grundgrenze. Also mit so Löffelsteinen, weil es eh hügelig ist. Dann wäre zumindest das Umdrehen und Manövrieren auf unsrem Grund nicht mehr möglich. Und auch deren Heu läge nicht ständig bei uns herum. Das wäre doch möglich, oder? Der Weg würde dann halt frei bleiben - straßenbreit. Dann müsste auch gewährleistet sein, das die Traktoren rauf können

Dankeschön für die Antwort



Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.04.2014, 15:51

Ist diese Servitut im Grundbuch eingetragen? Wenn ja, dann besorgen Sie sich die Vertragsgrundlage.
Die Verlegung ist an und für sich kein Problem, da die Servitut ermöglicht werden muss; auf die Wegführung selbst besteht kein Anspruch.
Wenn, wie Sie schreiben, ein Gemeindeweg (hier wäre noch zu eruieren, ob es sich um ein öffentliches Gut handelt) führt, dann ist die Servitut entbehrlich geworden.
Um dies genauer beurteilen zu können, ist - wie oben angeführt - die Vertragsgrundlage wesentlich.

Was die Nutzung selbst betrifft, so hat dies unter möglichster Schonung des dienenden Grundstücks und Rechte Dritter zu erfolgen.
Gegen die Verunreinigungen Ihres Grundstückes können Sie zumindest mit Unterlassungsklage vorgehen.

WebTina1980
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Beitrag von WebTina1980 » 03.04.2014, 16:22

nein, im Grundbuch ist nichts eingetragen worden

Also der Gemeindeweg ist nicht asphaltiert, aber gut befahrbar. Der benachbarte Obstgarten wird über diesen Weg befahren und auch die Jäger mit ihren Geländeautos fahren über den Weg. Ich bin mir sicher, wenn ich vorsichtig wäre, käme ich mit meinem Renault Clio auch sicher auf die andre Seite des Berges. Für einen Traktor mit Anhänger sicher kein Problem. Also der Weg ist zugehörig unsrer Gemeinde, und auch öffentlich nutzbar durch eben die Bauern, die auf ihre Grundstücke müssen, oder Fußgänger bzw Jäger

Hat er auch kein Recht auf seinen Weg, wo er doch schon immer drauf fährt? Meine Eltern beharren drauf, das dieser Weg ersessen ist. Egal ob der wo eingetragen wurde, oder nicht. Sie meinen, das man früher solche Wege nicht eingetragen hat

Mir geht's ja auch da drum, wir bauen derzeit um. Jetzt haben wir mitbekommen, das die vorne Fotos gemacht haben. Weil jetzt im Zuge der Baustelle bei uns der Weg eben steiler geworden ist. Wir haben vorne einen ebenen Zufahrtsweg gemacht, damit unsre Fahrzeuge das Material leichter herbringen können. Das wird aber nachher aber wieder weggemacht.

Bei der Baukommission waren sie auch dabei. Und haben eigentlich nur Probleme gemacht....
Vor einigen Tagen waren sie wieder oben am Berg und haben einen Baum gefällt und mit Traktor und Baumhänger über diesen Weg abtransportiert, obwohl er jetzt kurzfristig steiler ist

Probleme wollen wir keine mit ihnen haben. Aber wir haben Angst, das sie uns klagen, weil sie eben schon immer auf den Weg bestanden haben. Und sie sind da auch schon immer gefahren. Wir wollen ja einfach nur unsren Hausumbau machen.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.04.2014, 21:57

Wenn ihm ein anderer Weg möglich und zumutbar ist, dann hat er auch diesen zu nutzen. Abhilfe könnte eine Eigentumsfreiheitsklage bieten. Der Nachbar wird zwar mit Ersitzung (30 Jahre) argumentieren und vermutlich diese auch beweisen können.
Da eine Servitut grundsätzlich der vorteilhafteren und bequemeren Benützung der herrschenden Liegenschaft (also die des Nachbarn) dient und, wie sie sagen, diese auch über einen ev(!) öffentlichen Weg möglich ist, könnten Sie uU bei Gericht mit der Eigentumsfreiheitsklage durchdringen. Auch eine Berufung des Nachbarn auf das Notwegerecht würde auf Grund Ihres Sachverhaltes ausscheiden, ebenso ein forstliches Bringungsrecht, da es sich um einen Obstgarten und um keinen Wald iSd ForstG handeln dürfte.
Wenn der Nachbar sich nicht einsichtig zeigt, wird Ihnen der Weg zu Gericht nicht erspart bleiben, um Ihr Recht durchzusetzen.

WebTina1980
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Beitrag von WebTina1980 » 04.04.2014, 07:23

Dann warten wir mal ab, was ihm noch alles einfällt. Den Weg vor Gericht wollen wir uns sparen. Und notfalls soll er auch über unsren Rasen drüber fahren - wenn er das denn unbedingt machen muss

Wir wollen einfach nur in Ruhe unsren Hausumbau machen, und nicht ständig mit seinen Gemeinheiten konfrontiert werden.

Aber es ist schon gut zu wissen, das er rechtlich wahrscheinlich kein Recht hätte. Also wenn er uns jetzt klagen würde, weil wir im Zuge unsres Umbaues ihm den Weg etwas erschweren. Würde er das tun, könnte er somit den Weg als solches vielleicht sogar verlieren, und dann müsste er den Gemeindeweg benützen.
Gestern waren sie nämlich wieder hier, und haben Fotos von der Baustelle gemacht - und Unwahrheiten erzählt. Sie behaupten ja sogar, das wir auf "ihrem" Weg ein Carport errichten werden. Und die Kommision auf sie nicht Rücksicht genommen hat. Aber die Wiese bleibt so wie sie ist, das Carport kommt auf der andren Seite unsres Gundstücks hin. Das steht auch so in der Kommission drin.
Und nun vermuten wir, das da noch was auf uns zukommen wird.

Vielen Dank für die Auskunft

Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.04.2014, 10:29

Ich würde Ihnen dennoch empfehlen, einen Anwalt beizuziehen, der die Lage vor Ort beurteilt. Hier sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben. Andernfalls darf ich Ihnen raten, den kostenlosen Sprechtag bei Ihrem zuständigen Bezirksgericht in Anspruch zu nehmen.

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