Was tun, wenn Verleihtes nicht zurückgegeben wird?

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Ocin
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Was tun, wenn Verleihtes nicht zurückgegeben wird?

Beitrag von Ocin » 02.04.2014, 17:39

Liebe Leute,

hätte eine Frage zum Thema Verleih, besser zum Verleih von privat zu privat.
Konkret wurden vor nun 10 Jahren Fotobjektive (Wert ca. €1000.-) an einen Bekannten verliehen bzw. verborgt, dieser verweigert seitdem die Rückgabe - bzw. reagiert einfach nicht auf Versuche dessen.

Wie sieht es da rechtlich aus - gibt es dafür einen Tatbestand!?

Bin dankbar für jeden Tipp!



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 02.04.2014, 22:13

Strafrechtlich sehe ich keine Möglichkeit. Der Tatbestand der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB ist wohl bereits verjährt (§ 57 Abs 3 StGB).

Zivilrechtlich können Sie eine Eigentumsklage anstrengen, andernfalls werden Sie zu Ihrem Recht nicht kommen.

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