Hallo
Folgendes Problem.
Ich befinde mich in einem Arbeitsrechtsstreit.
Wie es so im Freundeskreis ist, werden untereinander hin und wieder " schweinische" mms bzw videos mit sexuellem Inhalt ( meistens kurioses) aus dem Internet untereinander versendet.
Ich habe gestern so eine von einem Freund bekommen, und habe habe das video es als ketten-mms an 3 weitere im freundeskreis gesendet.
Das Problem, ich habe mich verdrückt und habe dem Typen ,gegen den ich vor gericht vorgehe, im zuge meines Arbeitsrechtsstreites, und diese mms unabsichtlich gesendet.
Ich habe mich sofort entschuldigt, er meinte dass er mich nun wegen sexueller belästigung anzeigen wird.
Verdammt, was erwartet mich jetzt????
Mfg
MMS unbeabsichtigt an einen falschen Addressat versendet!!!
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Solange der besagte Herr eine volljährige Person ist, sehe ich kein Problem.
Anzeigen kann er dieses Verhalten nicht, zumal es keinen gesetzlichen Tatbestand erfüllt. Grundsätzlich verlangt eine sexuelle Belästigung entweder einen direkten Kontakt zum Opfer: Unsittliches Berühren nach § 218 Abs 1 Z 1 StGB oder eine geschlechtliche Handlung vor dem Opfer: zum Beispiel: Masturbieren vor dem Opfer nach § 218 Abs 1 Z 2 StGB. Selbst wenn Ihr Verhalten den objektiven Tatbestand des § 218 Abs 1 Z 2 StGB erfüllt, so geschah es höchstens fahrlässig und ist gemäß § 7 Abs 1 StGB nicht strafbar.
Anzeigen kann er dieses Verhalten nicht, zumal es keinen gesetzlichen Tatbestand erfüllt. Grundsätzlich verlangt eine sexuelle Belästigung entweder einen direkten Kontakt zum Opfer: Unsittliches Berühren nach § 218 Abs 1 Z 1 StGB oder eine geschlechtliche Handlung vor dem Opfer: zum Beispiel: Masturbieren vor dem Opfer nach § 218 Abs 1 Z 2 StGB. Selbst wenn Ihr Verhalten den objektiven Tatbestand des § 218 Abs 1 Z 2 StGB erfüllt, so geschah es höchstens fahrlässig und ist gemäß § 7 Abs 1 StGB nicht strafbar.
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