Guten Tag!
Ich bin Funktionär in einem kleinen Sportverein.
Dieser Sportverein betreibt gemeinsam mit einem anderen kleinen Sportverein eine gemeinsame Sportanlage. Für die Verwaltung / den Betrieb dieser Sportanlage haben beide Vereine vor vielen Jahren einen dritten "Betreiber-Verein" gegründet, in welchem sie paritätisch vertreten sind.
Die Statuten wurden im Zuge der Vereinsrechtsänderung nach dem VerG 2002 neu gefasst, beschlossen und von der Vereinsbehörde nicht beeinsprucht.
Die Statuten dieses "Betreibervereins" sehen vor, dass die Mitglieder (also die beiden Vereine), vertreten durch Delegierte (3 pro Verein) den/die Obmann/Obfrau des Betreibervereins wählen (einfache Mehrheit).
In einer eigenen Vereinbarung zwischen den beiden Vereinen (nicht in den Statuten!) wurde ebenso vor langer Zeit niedergeschrieben, dass in einem 2-jährigen Rhythmus einmal der eine Verein, einmal der andere Verein den Obmann/die Obfrau stellt.
Jene Obleute, die seinerzeit diese Vereinbarung getroffen haben, sind seit langer Zeit nicht mehr in ihren jeweiligen Vereinen.
Damit wird unseres Erachtens das statutarische Recht der Mitgliederversammlung den/die Obmann/frau zu wählen aufgehoben.
Nun möchten wir diese seinerzeitige Vereinbarung kündigen und den/die "gemeinsame/n" Obmann/frau im Sinne der Statuten wählen: mit Mehrheit in der Mitgliederversammlung (=Delegiertenversammlung).
Der andere Verein pocht auf diese Vereinbarung.
Können wir von dieser Vereinbarung zurücktreten oder ist die nicht ohnehin durch die Statuten nichtig, die eine Wahl vorsehen, und die Delegierten ja grundsätzlich in ihrer Wahl frei sein sollten?
Ich ersuche freundlicherweise um eine unverbindliche Einschätzung dazu, bzw. eine Richtung in die wir weiter "forschen" könnten, da es aus Kostengründen für uns nicht ganz einfach ist, sofort professionelle rechtsfreundliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
wir würden dem anderen Verein gerne mitteilen, dass wir uns an die damalige Vereinbarung nicht mehr gebunden fühlen und zukünftig den gemeinsamen Obmann/frau statutengemäß in der Delegiertenversammlung wählen möchten.
Danke für Ihre Unterstützung
Einseitige Vertragsänderung / Auflösung möglich?
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