Bin ich rechtlich zu dieser Zahlung verpflichtet?

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FragendeWien
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Bin ich rechtlich zu dieser Zahlung verpflichtet?

Beitrag von FragendeWien » 11.03.2014, 21:28

Liebe Community,
ich möchte bitte um eine rechtliche Auslegung folgender Situation bitten.

Bislang stand ich mit meinem Vater, zu dem ich keinen Kontakt habe, in einem Handypartnervertrag. Aus irgendeinem Grund hatte er meine Handyrechnung bisher bezahlt, ich weiß nicht, wieso, aber so war es bislang. Er hätte meine Rufnummer jeden Zeitpunkt aus seinem Vertrag streichen können, schließlich ist er Vertragsinhaber und kann über die Rufnummern in diesem Vertrag verfügen. Für das Handy mit meiner Rufnummer war ein sehr alter, sehr teurer, sehr ungünstiger Tarif gewählt. Ich selbst hätte diesen nicht ändern könne, da nicht ich der Vertragsinhaber, sondern eben mein Vater. Wieso er den Tarif nie geändert hatte, ist mir ein Rätsel, war jedenfalls so und ist schließlich seine Sache.

Da dieser Tarif hohe Kosten verursachte, meldete er sich nun über Ecken bei mir und fordert den Geldbetrag ein. Muss ich diesen Betrag, rechtlich gesehen, zahlen oder nicht? Ist er im Recht, dass er diesen Betrag von mir einfordert?

Ich meine, dass ich zu keiner Zahlung verpflichtet bin, da es sich wie gesagt um seinen Vertrag, seinen gewählten Tarif handelt. Er hätte wie gesagt meine Rufnummer jederzeit aus dem Vertrag kündigen können bzw. einen anderen Tarif wählen können, dies hat er nicht getan.

Herzlichen Dank für eine rechtliche Auskunft diesbezüglich!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 11.03.2014, 22:26

Der hier vorliegende Dienstleistungsvertrag, wonach sich das Unternehmen eine gewisse Zeit über verpflichtet gegen ein angemessenes Entgelt eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen, wurde von Ihrem Vater als Hauptvertragspartner zu weiteren Gunsten eines Dritten (§ 881 ABGB) mit dem Unternehmen geschlossen.

Der Vater hat regelmäßig Ihre Tarifkosten übernommen, er hat sich auch vertraglich dazu verpflichtet. Selbst wenn sie beide in erster Linie so verblieben sind, dass Sie selbst für Ihre Kosten aufkommen, kann aus der Handlung des Vaters, wonach er regelmäßig freiwillig Ihre Tarifkosten übernommen hat, eine konkludent Einwilligung (§ 863 ABGB) in eine Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB abgeleitet werden, daher ist Ihr Vater solange das Vertragsverhältnis aufrecht ist weiterhin dazu verpflichtet den versprochenen Betrag wie gehabt einzuzahlen. Die Verfügungsmacht über den Vertrag hatte er; er hat gemäß § 1432 ABGB gegen Sie keinen Anspruch auf die Rückzahlung dieser so scheint es womöglich nun aus seiner Sicht regelmäßig getätigten Zahlung einer Nichtschuld gegenüber dem Unternehmen.

FragendeWien
Beiträge: 3
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Beitrag von FragendeWien » 11.03.2014, 22:38

Vielen herzlichen Dank! Mein Mann hatte, ohne es mit mir zu besprechen, dem Vater den Betrag überwiesen. Mir geht es nicht um den Geldbetrag, mir geht es ums Prinzip. Wie kann ich den Geldbetrag zurück erhalten, muss ich hierfür zu einem Anwalt, um zu klagen, oder muss ich zur Polizei und eine Anzeige erstatten?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 12.03.2014, 16:22

Hier liegt eine weitere Zahlung einer Nichtschuld gemäß § 1431 ABGB vor. Sie können das bezahlte Geld gerichtlich zurückfordern. Da es sich hier um eine rein privatrechtliche Angelegenheit handelt ist die Polizei nicht zuständig. Wenn es nur um einen geringen Betrag geht würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Ihr Mann hat meines Erachtens richtig gehandelt, zudem ist nicht gesagt, dass die oben vertretene Ansicht auch von einem Gericht vertreten wird; Sie haben keine Garantie, dass ein Richter dies auch so sieht; darum gibt es überhaupt Zivilprozesse, weil jeder eine andere Meinung bei einem Sachverhalt vertritt.

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