Miete problem

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True
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Miete problem

Beitrag von True » 23.02.2014, 21:33

Hallo liebe Community
Ich habe eine Frage.
Wir leben 8 Monate in einer Wohnung.
Wir haben Probleme in Bad ist Wasser aus einem nahe gelegenen Wohnung zu kommen in unserer Wohnung.

In den 7 Monate der Wand Schimmelpilz, in dieser Hinsicht gebildeten Risse in der Decke.
Wenn Sie ins Bad zu kommen, Stücke von der Decke herunterfallen.

Ist es sehr gefährlich für unsere Gesundheit, dann wurden wir uns nicht gut fühlen, und wenn in der Wohnung ständige Niesen.
Und die Wohnung keine Kanäle für die Belüftung.
Er ist für diese lange Zeit nicht, Aufmerksamkeit und tun es nicht nur jedes Mal nichts sagen, morgen von morgen jemand kommt und befestigt, dass, aber niemand in unsere Wohnung und volle 7 Monate kommen nur er sagen: "Geld für die Miete geben."

Ich will bewegen, in diese Wohnung, möchte ich nicht hier leben.

was muss ich zu tun?



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 24.02.2014, 12:41

Das bloße Aufzeigen der rechtlichen Aspekte Ihres Problems wird Ihnen nicht wirklich helfen, solange Sie nicht gewillt sind sich gegenüber dem Vermieter durchzusetzen.

Sie müssen ein wenig aggressiver auftreten; damit meine ich nicht, dass Sie körperlich werden sollen, aber setzen Sie dem Vermieter bitte bezüglich der Behebung des Schimmelbefalls ein Ultimatum im Beisein von Zeugen oder setzen Sie das Ganze schriftlich auf bzw. lassen Sie es von einem Freund aufsetzen, der in der Lage ist sich besser auf Deutsch zu artikulieren.

Zum Fall:

Die Immission kommt aus der der Nachbarwohnung. Zunächst ist zu prüfen wie gravierend der Schimmelbefall ist, wie sich dieser auf Ihre Gesundheit auswirkt und ob eine Mietzinsminderung für die Dauer der Unbrauchbarkeit bei Gericht beantragt werden kann.

Das alles kostet natürlich Geld, da zuerst ein Gutachter her muss, der den Schimmelbefall und dessen Ausmaß unter die Lupe nimmt.
Sie schildern in Ihrem Thread, dass Sie nicht länger unter solchen Bedingungen in der Wohnung leben möchten. Sie können gemäß § 1117 ABGB das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Zeit für beendet erklären, wenn die Wohnung nach der Vermietung an Sie in einen Zustand geraten ist, der einen gewöhnlichen Gebrauch der Wohnung nicht zulässt. Diese Möglichkeit haben Sie auch bei einer Anwendbarkeit des MRG auf das Mietverhältnis (§ 29 Abs 1 Z 4 MRG). Entscheidend sind das Ausmaß des Schimmelbefalls bzw. die weitere Ausbreitung und die Auswirkung auf Ihre Gesundheit.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit das Ganze selbst in die Hand zu nehmen. Allerdings tragen Sie für die Sanierung des Schimmelbefalls die Kosten und müssten gerichtlich einen Regress (sofern er unter den gegebenen Umständen zusteht) vom Vermieter fordern. Beachten Sie hierbei die Frist des § 1097 ABGB.

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