hallo
gibt es neueste erkenntnisse im berreich simlocksperre? ich find das ja hochgradig kriminell wie das in österreich gehandhabt wird. in deutschland muss der netzbetreiber nach 24 monaten das handy gratis entsperren(was ja eigentlich logisch wäre)
gibt es laufende gerichtsverfahren oder wie sieht es zurzeit aus?
simlock
Nein, es gibt mW keine Gerichtsverfahren oder Entscheidungen. Jeder, der ein gelocktes Gerät erwirbt, wird doch wohl darüber darüber in Kenntnis sein, dass das so ist.
In den mir bekannten Geschäftsbedingungen wird auch deutlich darauf hingewiesen.
z.B. A1:
A1 Edition Endgeräte funktionieren nur mit unseren SIM-Karten (SIM-lock). Diese Endgeräte dürfen nur in unseren A1 SHOPS entsperrt werden.
A1 Edition Endgeräte, die Sie nicht bei Ihrer Erstanmeldung oder einer Aktion erwerben (Vollpreis), entsperren wir gerne kostenlos gegen Vorlage der Rechnung. Sonst verrechnen wir für das Entsperren ein Entgelt, das wir individuell mit Ihnen vereinbaren. Sie können auch freie Endgeräte erwerben (ohne SIM-lock).
Wir haften nicht für Schäden, die beim Entsperren durch Sie oder Dritte entstehen.
Und wenn man mit dem Vertragspartner nicht vorab vereinbart, dass dieser verpflichtet ist, nach einer gewissen Zeit das Gerät zu entsperren, dann sehe ich auch keine Veranlassung des Vertragspartners, dies - kostenlos - zu erledigen.
mfG
RA Michael Gruner
In den mir bekannten Geschäftsbedingungen wird auch deutlich darauf hingewiesen.
z.B. A1:
A1 Edition Endgeräte funktionieren nur mit unseren SIM-Karten (SIM-lock). Diese Endgeräte dürfen nur in unseren A1 SHOPS entsperrt werden.
A1 Edition Endgeräte, die Sie nicht bei Ihrer Erstanmeldung oder einer Aktion erwerben (Vollpreis), entsperren wir gerne kostenlos gegen Vorlage der Rechnung. Sonst verrechnen wir für das Entsperren ein Entgelt, das wir individuell mit Ihnen vereinbaren. Sie können auch freie Endgeräte erwerben (ohne SIM-lock).
Wir haften nicht für Schäden, die beim Entsperren durch Sie oder Dritte entstehen.
Und wenn man mit dem Vertragspartner nicht vorab vereinbart, dass dieser verpflichtet ist, nach einer gewissen Zeit das Gerät zu entsperren, dann sehe ich auch keine Veranlassung des Vertragspartners, dies - kostenlos - zu erledigen.
mfG
RA Michael Gruner
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 03.12.2013, 09:51
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 23 Gäste