Ist das Hausfriedensbruch (deutsches Recht)?

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Cristinasworld2
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Registriert: 16.02.2014, 12:36

Ist das Hausfriedensbruch (deutsches Recht)?

Beitrag von Cristinasworld2 » 16.02.2014, 12:51

Sachverhalt:
Eine Wohnung in einem älteren Haus wurde an eine Behörde zur Unterbringung Bedürftiger/bzw. Asylbewerber (ausdrücklich) möbliert vermietet.
Die Möbelierung wurde mit der Behörde; d.h. dem Mieter diskutiert & festgelegt.
Eingetretener Fall: "sozial engagierte Menschen" aus der Umgebung entfernen - ohne Ankündigung, oder Nachfrage (weder beim Eigentümer noch beim Mieter/Behörde) Einrichtungsgegenstände; befördern diese in freizuhaltende, enge Kellergänge und demontieren sogar einen fachgerecht angeschlossenen Ofen (stellen diesen in den Garten).
Frage: Handelt es sich um Hausfriedensbruch, da ohne Erlaubnis weder des Mieters, noch des Vermieters, das Haus mit der Absicht betreten wurde Gegenstände aus der Mietsache zu entfernen?
Die Demontage eines Ofens ist keine minimal-invasive Aktion.
Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass mindestens eine vorherige Frage nötig gewesen wäre.
Kann man Hausverbot oder sonstige Massnahmen androhen, bzw. verhängen, um weitern Uebergriffen vorzubeugen? Welche Paragraphen sind hier anzuführen (§124 STGB- §32 STGB)?
Danke für Eure kompetenten Hinweise-



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 16.02.2014, 18:01

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