Immobilienrecht

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jucky86
Beiträge: 1
Registriert: 09.02.2014, 15:23

Immobilienrecht

Beitrag von jucky86 » 09.02.2014, 15:42

Hallo forum,
Kurze immobilienrechtliche frage:

Es handelt sich um ein mehrparteien-wohnhaus mit insgesamt 10 parteien. Es ist wohnungseigentum begründet. Sämtliche wohnungen wurden vom Bauträger bereits verkauft und sind im eigentum von privatpersonen. Es gjbt eine Hausverwaltung.
Problem:
Eine partei möchte außen eine bauliche veränderung durchführen (überdachung des balkons).
Rechtliche Fragen:
Welche zustimmungen sind zur Realisierung des Projekts notwendig?
Müssen die Eigentümer der anderen Wohnungen zustimmen und wenn ja wie viele?
Können durch andere parteien Auflagen gestellt werden?

Vielen Dank für eure und Unterstützung

Jucky



MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
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Beitrag von MG » 14.02.2014, 14:09

Es müssen alle Miteigentümer zustimmen.
Fehlende Zustimmungen könnte man versuchen, durch gerichtliche Entscheidung zu erzwingen.

mfG
RA Michael Gruner

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