Strafanzeige- Einmietbetrug

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Poggi
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Strafanzeige- Einmietbetrug

Beitrag von Poggi » 06.02.2014, 16:53

Tja, jetzt ist es passiert! Wir haben uns Ende Dez.13 einen Mieter "eingetreten" der noch keinen Cent gezahlt hat. D.h. weder Kaution noch Miete. Er hat sich unser Vertrauen erschlichen. Mein Sohn kannte ihn von früher, als er GF und Veranstalter war. Zudem gab er dringende Wohnungsnot an. Deshalb bekam er den Schlüssel mit dem Versprechen am 03.01. 4800,00€ zu überweisen.
Er "druckt uns G'schichtln" von Montag auf Mittwoch, dann wieder auf Montag usw.
Was er aber schon (ohne uns zu informieren) ganz schnell getan hat; er hat das Schloss ausgetauscht.
Ist der Mietvertrag gültig, wenn weder eine einzige Miete noch Kaution bezahlt sind?
Er hat offensichtlich nicht das Geld um sich so eine "teure" Miete leisten zu können. Inzwischen beträgt die Schuld 6000,00 €
Macht eine Strafanzeige wegen Einmietbetrug Sinn?
Wie lange dauert ein Urkundenprozess?
Haben wir Pfandrecht auf den Wohnungsinhalt?

Mann, Mann, Mann... es ist zum Verzweifeln.
Die Wohnung kostet uns leerstehend montl. 500,00 BK & 300,00€ Darlehen.
Könnt Ihr mir bitte raten, wie am besten und schnellsten vor zu gehen ist.

Danke & LG. Poggi



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 06.02.2014, 17:07

1. Räumungs- und Mietzinsklage

2. Antrag auf pfandweise Beschreibung

3. Strafanzeige an die StA

Gehen Sie am besten zu einem Anwalt.

Poggi
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Beitrag von Poggi » 06.02.2014, 17:28

1. Räumungs- und Mietzinsklage
Naja genau DAS ist ja der Wahnsinnsweg! (dauert ewig)

Geht das nicht schneller mit einem Urkundenprozess?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 06.02.2014, 19:40

Woher haben sie den Begriff Urkundenprozess? So etwas gibt es nicht in Österreich.

Die schnellste Möglichkeit ist der Räumungsprozess. Dauert ca. 2-3 Monate bis zur exekutiven Räumung (wenn der Beklagte keine Gegenwehr leistet)

Poggi
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Beitrag von Poggi » 06.02.2014, 22:45

Woher haben sie den Begriff Urkundenprozess? So etwas gibt es nicht in Österreich.
In Ö ist das Mandatsverfahren;
Das Wesen des Mandatsverfahrens liegt darin, dass auf Antrag des Klägers dem Beklagten, ohne ihn anzuhören, der Auftrag erteilt wird, einen Anspruch des Klägers auf Geld (oder vertretbare Sachen), der schon in der Klage durch besonders qualifizierte Urkunden bewiesen wird, zu befriedigen. Werden gegen den daraufhin erlassenen Zahlungsauftrag (= Mandat) nicht (rechtzeitig) Einwendungen erhoben, wird dieser rechtskräftig und vollstreckbar (§ 1 Z 2 EO). Erhebt der Beklagte hingegen rechtzeitig Einwendungen, dann ist darüber mündlich zu verhandeln (§ 552 Abs 3).

Der Mietvertrag ist eine Urkunde oder?
Danke für Ihr Interesse in meiner Angelegenheit
LG. Poggi

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 07.02.2014, 07:19

Das Mandatdverfahren ist auf Zahlung von Geld gerichtet bzw vertretbare Sachen, nicht jedoch auf Raeumung
Sie koennen eine gerichtliche Kuendigung einbringen, dann muessten Sie den ausstehenden Zins jedoch separat einklagen. Die beste Loesung ist die Mietzins und Raeumungsklage.

Naechstes Mal weiss man es besser und gibt die Schluessel erst her, wenn ein schriftlicher Vertrag unterschrieben wurde und die Kaution eingegangen ist.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 07.02.2014, 07:19

Das Mandatdverfahren ist auf Zahlung von Geld gerichtet bzw vertretbare Sachen, nicht jedoch auf Raeumung
Sie koennen eine gerichtliche Kuendigung einbringen, dann muessten Sie den ausstehenden Zins jedoch separat einklagen. Die beste Loesung ist die Mietzins und Raeumungsklage.

Naechstes Mal weiss man es besser und gibt die Schluessel erst her, wenn ein schriftlicher Vertrag unterschrieben wurde und die Kaution eingegangen ist.

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