Fehlalarm zu bezahlen?

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Martin123
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Fehlalarm zu bezahlen?

Beitrag von Martin123 » 31.01.2014, 09:48

Hallo,

Ich wohne in einem Studentenwohnheim in Wien. Heute habe ich die Dusche etwas länger angelassen, da ich das Badezimmer geputzt habe. Irgendwie ist dann durch den Dampf im Vorraum der Feuermeldet angegangen und jetzt heißt es ich muss 500 EUR für den Fehlalarm bezahlen.

Mir kommt das merkwürdig vor. Erstens war kein Rauch im Spiel, sondern nur Dampf von der Dusche. Zweitens kommt mir der Betrag von 500 EUR relativ hoch vor.

Wie seht ihr das?

Danke!



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 31.01.2014, 16:52

Gemäß § 15 Abs 4 Wiener Feuerwehrgesetz, können einer Person die Einsatzkosten auferlegt werden, wenn eine Feuerwehraktion vorsätzlich oder durch ein grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.

Vorsätzliches Verhalten (Wissen und herbeiführen Wollen des Umstandes) liegt schon einmal nicht vor.

Grobe Fahrlässigkeit ist stärker, als leichte Fahrlässigkeit oder auch nur Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn eine Person auffällig und ungewöhnlich sorgfaltswidrig handelt. Die Person handelt nicht nur inadäquat, sondern sie handelt aus einem allgemein nicht nachvollziehbaren Grund inadäquat; es passiert ihr etwas, dass in der Regel nicht passieren dürfte und einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Durchschnittsmenschen ziemlich sicher nicht passiert wäre. Das Putzen der Wohnung mit heißem Wasser ist eine durchaus übliche Handlung. Das Verhalten ist meines Erachtens nicht grob fahrlässig, da die Person, welche das Wasser zum Putzen der Wohnung verwendet hat, die notwendige Sorgfalt zu der sie den Umständen nach verpflichtet gewesen ist beachtet und in diesem Moment nicht damit gerechnet und bestimmt auch nicht daran gedacht hat, dass der Rauchmelder (so wie es bei allen Rauchmeldern der Fall ist) Wasserdampf als Rauch erkennt und einen Alarm auslöst. Das Auslösen des Alarms beruht somit höchstens (wenn überhaupt) auf (leichter) Fahrlässigkeit.

Fazit:

Zahlen Sie den Betrag nicht ein, berufen Sie dagegen (Rechtsmittelbelehrung am Bescheid). Ihr Verhalten war nicht grob fahrlässig; die Forderung von 500 Euro besteht nicht zu Recht.

Handelt es sich um eine Betriebsfeuerwehr, so wird für einen Anspruch auf Erstattung der Einsatzkosten bei einer analogen Anwendung der gesetzlichen Bestimmung, sofern nicht irgendwo anders gesetzlich bestimmt wurde, ebenfalls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verlangt werden.

Martin123
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Beitrag von Martin123 » 31.01.2014, 17:20

danke für die info, ich habe übrigens mittlerweile erfahren dass 200eur für den einsatz zu bezahlen sind und 300eur an die firma des studentenwohnheims.

ich dachte mir dass die feuermelder ja auch gewartet werden müssen, vielleicht war er ja nicht richtig eingestellt? und dass er bei dampf losgeht ist sowieso eigenartig.

könnten sie mir noch einen hinweis geben, wie "berufe ich dagegen", was muss ich dafür machen und wird es teuer?

vielen danke!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 31.01.2014, 17:40

Rauchmelder gehen auch bei Dampf los: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandmelder

Das gehört aber nicht unbedingt zum von jedem Menschen voraussetzbaren Durchschnittswissen, daher mindert auch dieser Umstand die Schuld.

Wie das Gesetz bereits sagt (§ 15 Abs 4 Wiener Feuerwehrgesetz), wird bei Feuerwehren der Stadt Wien und bei freiwilligen Feuerwehren ein Regress mittels Bescheid gefordert werden. Diese bekommen Sie von der Behörde. Auf diesem Bescheid stehen für gewöhnlich die Berufungsmöglichkeit und eine Frist in der Sie gegen den Bescheid berufen können. Gegen die 200 Euro können Sie also schon einmal Einspruch erheben. Berufungskosten sind nicht sehr hoch (wäre sonst unfair). Wenn Sie das hinter sich haben, melden Sie sich noch einmal im Forum.

Wie die Betriebsfeuerwehr (falls es eine solche gewesen ist) sich das Geld holen will kann ich Ihnen nicht sagen. Vermutlich über den Zivilrechtsweg. Vielleicht gibt es aber auch ein eigenes Gesetz auf das sie sich hierbei stützen.
Das Heim muss ebenfalls den Zivilrechtsweg hierfür bestreiten. Allerdings beruht Ihr Verschulden hier wirklich (wenn überhaupt) auf einem sehr minderen Grad der Sorglosigkeit.

Fakt ist: Diese Forderungen brauchen Anspruchsgrundlagen und Anspruchsgrundlagen sind im Gesetz verankert (zum Beispiel der oben genannte §; die Feuerwehr darf nur aufgrund dieser Grundlage einen Ersatz der Einsatzkosten verlangen).

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