Verwendungsgruppenjahre ?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Sonnenblume3
Beiträge: 2
Registriert: 24.01.2014, 10:52

Verwendungsgruppenjahre ?

Beitrag von Sonnenblume3 » 24.01.2014, 11:32

Ein herzliches Hallo an alle Leser!

Ich bräuchte bitte ein paar Auskünfte betreffend Verwendungsguppenjahre, da ich befürchte, dass meine Gehaltsabrechnungen fehlerhaft sind. Mit meinem Chef möchte ich erst sprechen, wenn ich ein paar Hintergrundinformationen habe.

Ausgangssituation:
Ich arbeite seit über 4 Jahren für einen 2 Mann/Frau Betrieb als Büroangestellte. Lt. Anmeldebestätigung gilt die gesetzliche Regelung für Angestellte. Auf alten Lohnzetteln (das Aussehen hat sich in den Jahren geändert) steht, dass das Arbeitsverhältnis an den KV angelehnt ist. Welcher KV für mich gilt, bzw. was "angelehnt" bedeutet, weiß ich leider nicht.
Als Einstufung bei der Anmeldung wurde die Verwendungsgruppe II angegeben und auch auf dieser Basis mein Gehalt berechnet. Auf den Lohnzetteln unter Beitragsgruppe steht D1, im Feld für die Verwendungsgruppe nichts.
Ein Dienst, oder Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen.
Bei Eintritt in dieses Dienstverhältnis arbeitete ich nur Teilzeit. Über die Jahre wurden meine Stunden mehrmals nach oben hin angeglichen, bis ich im Jahr 2011 auf eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. kam.
Gehaltserhöhungen gab es nur im Rahmen der KV-Erhöhungen, also immer im Jänner.

Meine Fragen sind nun:

Sollten mir die Verwendungsgruppenjahre angerechnet werden, oder stehen mir diese nicht zu?

Gelten auch die Teilzeitjahre für die Gruppensteiger, oder nur die Vollzeitbeschäftigungsjahre?

Wie kann ich feststellen, welcher KV bzw. was sonst auf mich zutrifft? (liegt nicht in der Firma auf).

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Margarete



Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 28.01.2014, 09:09

Hallo!

Wenn Sie nur einen münlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, müssten Sie einen Dienstzettel bekommen haben. - Dort müsste der KV angeführt sein.
Ansonsten müsste ich wissen, welches Gewerbe ihr Dienstgeber betreibt.
"Angelehnt" lässt vermuten, dass es sich um ein Gewerbe handelt, für das es keine KV gibt.
Um weiter Auskünfte geben zu können, müssen wir wissen welcher KV gilt, bzw. vereinbart wurde.

"D1" sagt nichts anderes aus, als dass Sie als Angestellt bei der GKK angemeldet sind.

Sonnenblume3
Beiträge: 2
Registriert: 24.01.2014, 10:52

Beitrag von Sonnenblume3 » 28.01.2014, 17:45

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort, Herr Andreas!

Es gibt weder eine mündliche Vereinbarung noch einen Dienstzettel. Es wurde lediglich die Wochenstundenanzahl besprochen und welche Tätigkeiten mir zufallen. Diese umfassen einfache Postbearbeitungen bis hin zur Leitung der Firma in seiner Abwesenheit.

Das zutreffende Gewebe, das mein Chef ausübt: Personenbetreuung
Er betreibt eine Vermittlungsagentur für 24h-Betreuungskräfte.

Welcher KV gilt, konnte mir bisher noch niemand sagen- selbst ein Anruf bei der AK brachte keine Hilfe.
Meinen Chef möchte ich vorerst noch nicht darauf ansprechen- gibt es noch eine andere "Anlaufstelle" um herauszufinden, was nun für mich gilt?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Margarete

Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 29.01.2014, 08:58

Hallo,

Ansprechpartnerin bei Ihren Fragen ist die AK.
Auf Grund des Gewerbes, das ihr Betrieb ausübt, müsste für Sie von vornherein der "KV für Angestellte in Handwerk und Gewerbe..." zur Anwendung kommen (eine "Anlehnung" an einem KV ist unnötig);
Dieser KV sieht neben den jährlichen Lohnerhöhungen auch sog. "Biennalsprünge" vor, sodass Sie alle zwei Jahre zusätzlich etwas mehr bekommen müssten.
Ich würde Ihnen raten, das Gespräch mit Ihrem Chef zu suchen, um die richtige Einstufung und Entlohnung zu finden. Das ist auch für den Betrieb wichtig, damit dieser nicht bei einer Finanz/GKK Prüfung mit hohen Nachzahlungen konfrontiert ist. Ihr Chef kann sich zudem an seine WKO wenden, die hier für den Betrieb die Einstufung berät.

LG!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste