Einstieg in bestehenden Mietvertrag, Anpassung Miethöhe
Einstieg in bestehenden Mietvertrag, Anpassung Miethöhe
Nach §46 MRG ist die Verrechnung mit 3,25 je m2 Nutzfläche bei Einstieg in Verträge von vor 1994 gedeckelt. Kann der Vermieter, im Konkrten Wr Wohnen, trotzdem höhere Sätze - zB nach Richtwert - verrechnen? Gibt es dazu weiterführende Regelungen im MRG? Kann mir hier jemand helfen?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste